StartNewsPolitikBiodiversitätsinitiative: Gegenvorschlag des Bundesrats ist ungenügend

Biodiversitätsinitiative: Gegenvorschlag des Bundesrats ist ungenügend

Der Bundesrat hat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vorgestellt. Er anerkennt, dass der Biodiversitätsverlust gross ist. Dennoch will er nur zögerlich handeln und verzichtet etwa auf die vorgesehenen Fischschutzgebiete. Die Initiant:innen erwarten nun vom Parlament, dass es den Gegenentwurf deutlich verbessert.

Der Bundesrat teile grundsätzlich die Anliegen der Biodiversitätsinitiative, schreibt er in der Botschaft zur Biodiversitätsinitiative. Er lehne diese jedoch ab, weil sie ihm zu weit gehe. Er habe ausserdem bereits auf den «andauernden Biodiversitätsverlust» reagiert und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig gibt er in der Botschaft aber auch zu, dass die Ziele nicht erreicht worden sind: 2012 wurde in der Biodiversitätsstrategie festgehalten, dass bis 2020 mindestens 17 Prozent der Landesfläche zugunsten der Biodiversität ausgeschieden werden sollten. Ein Ziel, welches deutlich verfehlt wurde: Aktuell steht die Schweiz erst bei 13 Prozent – und das auch nur, wenn diese Flächen recht grosszügig definiert werden. Immerhin: Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein «stärkeres Engagement der öffentlichen Hand» erforderlich sei.

«Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf zur Rettung unseres Natur- und Kulturerbes, das ist ein wichtiger erster Schritt», betont Raffael Ayé vom Trägerverein der Biodiversitätsinitiative in einer Stellungnahme. Die Initiant:innen begrüssen insbesondere, dass die Ökologische Infrastruktur im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert wird und dass Wert auf eine hochwertige Baukultur gelegt wird. Positiv werten die Initiant:innen auch, dass die Kantone bei der Sicherung der Biodiversität besser unterstützt werden.

Um die Biodiversitätskrise zu lösen, ist der Gegenvorschlag für den Trägerverein jedoch unzureichend. Die Schweiz braucht mehr Flächen für die Biodiversität, die in der Ökologischen Infrastruktur gesichert und vernetzt werden. Zudem sind die in der Vernehmlassung vorgesehenen Fischschutzgebiete wieder aufzunehmen. Auch was die finanziellen Mittel betrifft, ist der Vorschlag des Bundesrates ungenügend. Denn die vorgeschlagenen 96 Millionen Franken reichen nicht einmal für den Unterhalt der wertvollsten Naturflächen der Schweiz, die gerade einmal zwei Prozent der Landesfläche ausmachen. Stefan Kunz vom Trägerverein ergänzt: «Dabei sind die Gelder des Bundes für Natur- und Landschaftsschutz gut investiertes Geld», denn sie kommen der Schweizer Wirtschaft und insbesondere dem lokalen Gewerbe zugute. Sie fliessen bereits heute zu rund 40 Prozent in die Landwirtschaft, zu gut 20 Prozent in die Bauwirtschaft und zu rund 40 Prozent in Planungsbüros, Forstbetriebe und Unterhaltsfirmen. 

«Nur mit deutlichen Verbesserungen des Gegenvorschlags des Bundesrates können wir unsere Natur, unsere Landschaften und unser baukulturelles Erbe, die unsere Schweizer Identität prägen, erhalten», erinnert Urs Leugger-Eggimann vom Trägerverein. Jetzt ist das Parlament an der Reihe – und muss den Gegenvorschlag deutlich verbessern.

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