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AKW Beznau muss weitere Sicherheitsnachweise liefern

Anwohner*innen des Atomkraftwerks Beznau haben wegen mangelnder Erdbebensicherheit eine Beschwerde eingereicht: Das AKW müsse ausser Betrieb genommen werden. Das Bundesgericht hat diese Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Gemäss Urteil hat die Atomaufsicht ENSI seine Aufgabe zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit «ungenügend wahrgenommen».

Nach dem Unfall von Fukushima forderte die schweizerische Atomaufsichtsbehörde ENSI von den AKW-Betreibern einen neuen Sicherheitsnachweis für die Beherrschung eines sogenannt 10‘000-jährlichen Erdbebens. Dieser Nachweis ergab beim AKW Beznau eine Strahlenbelastung von bis zu 78 Millisievert (mSv), berichtet die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) in einer Medienmitteilung.

Doch je nachdem zu welcher Störfallkategorie ein solches Erdbeben gezählt wird, gilt ein anderer Grenzwert für die Strahlenbelastung. Wird ein 10‘000-jährliches Erdbeben der Störfallkategorie 3 zugeordnet, gilt der Grenzwert 100 mSv. Wird es jedoch der Störfallkategorie 2 zugeordnet, gilt der Grenzwert 1 mSv.
Weil das ENSI dieses 10‘000-jährliche Erdbeben der Störfallkategorie 3 zuordnete, erachtete es den geforderten Sicherheitsnachweis als erbracht.

Die Beschwerde

Die Beschwerdeführenden, unterstützt von Greenpeace, SES und dem Trinationalen Atomschutzverband (TRAS), sind mit dieser Zuordnung zur Störfallkategorie 3 nicht einverstanden. Sie forderten entweder die Zuordnung zur Störfallkategorie 2 mit gesetzlichem Grenzwert 1 mSv oder wenigstens die Beurteilung der Gefährdung durch häufiger auftretende Erdbeben, die in die Störfallkategorie 2 fallen.

Das Urteil des Bundesgerichts

Zwar stützt das Bundesgericht nun das ENSI bei der Zuordnung des 10‘000-jährlichen Erdbebens zur Störfallkategorie 3 mit dem Grenzwert 100 mSv, es verlangt jedoch für die Störfallkategorie 2 einen repräsentativen Sicherheitsnachweis.
Die Beschwerdeführenden gehen davon aus, dass dieser Sicherheitsnachweis nicht erbracht werden kann und Beznau deshalb längst hätte ausser Betrieb genommen werden müssen. Nur weil ein solcher Nachweis fehlte, durfte das AKW Beznau bis heute in Betrieb bleiben.

Als Konsequenz verpflichtet das Bundesgericht das ENSI nun nachträglich einen entsprechenden Sicherheitsnachweis von den Betreibern des AKWs zu verlangen, soweit dies nicht durch anderweitige Überprüfungen überflüssig geworden sei.

Aufarbeitung und Konsequenzen gefordert

Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe anderer Vorkommnisse, bei denen die Sicherheit der laufenden AKW mangelhaft überprüft wurde (so z.B. kürzlich die jahrzehntelang fehlenden Schockabsorber der Notstromdiesel im AKW Beznau). Für Greenpeace, SES und TRAS, welche die Beschwerde unterstützten, ist klar, dass das Urteil Konsequenzen haben muss. Sie fordern die Politik auf, dafür zu sorgen, dass die Atomaufsicht den ältesten AKW-Park der Welt konsequent beaufsichtigt.

«Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das ENSI der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Das ist für die Betroffenen ungeheuerlich.» stellt Nils Epprecht, Geschäftsleiter der SES, fest.

Die originale Pressemitteilung von SES finden sie hier.

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