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Abschuss von zwei Wölfen im Wallis angeordnet

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. In diesen Regionen wurden im Verlaufe des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen.

Laut einer Medienmitteilung des Kanton Wallis haben in der Region Goms die Rissereignisse ab Mitte August 2018 bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Dabei wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen Bellwald (Richinen), Rappental und Geren-Längis mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms in den Schadenperimetern erfüllt. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen, auf den Alpen Richinen, Rappental, Geren-Längis und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet.

Monitoring zeigt: keine Wolfsrudel unterwegs

Im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord – Val d’Anniviers – Vallon de Réchy konnte trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen, den akustischen Fallen (Soundmeter) und den eingehenden Beobachtungen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt werden. Die Rudelfeststellung im Augstbord wurde Ende August 2016 und jene im Val d‘Anniviers am 2. September 2017 festgestellt, ohne Nachweis, dass es sich dabei um das gleiche Rudel handelte. Die Erfahrung zeigt, dass eine Fortpflanzung in der Regel im Verlaufe des Monats August bis Anfang September entdeckt wird. Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen. Das diesjährige Monitoring zeigt bis zum heutigen Tag maximal zwei Individuen (einzelne Feststellungen deuten auf einen männlichen und einen weiblichen Wolf hin) und keine Jungwölfe. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im vorgennannten Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist. Demzufolge kommen für den Abschuss eines Wolfes wieder die vorgenannten Kriterien für den Einzelabschuss zur Anwendung.

In diesem Zusammenhang wurden im Val d’Anniviers im Verlauf der Alpsaison mindestens 39 Schafe auf geschützten Alpen (Ar de T’Zan und Arpittettaz) und nicht schützbaren Alpen (Orzival, Singlinaz) gerissen, womit die Voraussetzungen für einen Einzelabschuss erfüllt sind. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen auf den Alpen Ar de TZan, Arpitettaz und Singlinaz und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet. Auf diesen Alpen, in denen Schäden entstanden, befinden sich noch Schafe in geschützten Situationen.

Die Abschussbewilligungen sind während 60 Tagen gültig, sofern sich in den Abschussperimetern noch Nutztiere und damit ein Schadenspotenzial befindet. Die Abschussbewilligungen werden aufgrund des hohen Beschäftigungsgrads der Wildhüter während der Jagdsaison 2018 von den Jagdaufsichtsorganen sowie den hierfür durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) speziell bezeichneten Jagdberechtigten während der bevorstehenden Hochjagd ausgeführt.

Gruppe Wolf Schweiz bestreitet Rechtsgrundlage

Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt die Abschussbewilligung für einen Wolf im Val d’Anniviers entschieden ab und erachtet diese als klaren Rechtsbruch. Das Gebiet gilt als Rudelrevier, womit ein Einzeltierabschuss nicht erlaubt ist. Zudem war der zumutbare Herdenschutz auf den von Rissen betroffenen Alpen nicht erfüllt.

Im Val d’Anniviers wurde im vergangenen Jahr ein Wolfsrudel mit mindestens zwei Welpen nachgewiesen. Dieses Jahr ist der Nachweis einer Fortpflanzung noch nicht erbracht. Mehrere Hinweise deuten aber auf die weitere Rudelpräsenz hin. So wurden bereits im Juli 2018 Wolfswelpen von Älplern beobachtet, zudem gibt es Sichtbeobachtungen von zwei erwachsenen Wölfen. Gleichzeitig zu den Rissen im Raum Zinal gelangten zudem Wolfsnachweise im Vallon de Réchy (in der selben Nacht), was die Präsenz mehrer Wölfe ebenfalls belegt. Zur Fortpflanzungsperiode im letzten Winter wurde im Val d’Anniviers und angrenzenden Gebieten zudem ein Wolfspaar genetisch nachgewiesen.

Die von Rissen betroffenen Alpen bei Zinal waren nicht geschützt. Dies obwohl gemäss kantonaler Schafalpplanung Massnahmen vorgeschlagen werden, die den Einsatz von Herdenschutzhunden ermöglicht hätten. Damit müssten die betroffenen Alpen als schützbar gelten und Risse an ungeschützten Herden wären nicht anrechenbar für Abschussbewilligungen. Die Schützbarkeit der Alpen rund um Zinal wird auch dadurch belegt, dass auf zwei Alpen tatsächlich Hirten und Herdenschutthunde sind und dort gab es keine Risse zu beklagen.

Die Situation im Goms, wo ebenfalls ein Abschuss angeordnet wurde, ist anders zu beurteilen. Nach den Informationen der GWS dürfte die Abschussbewilligung dort vermutlich rechtmässig sein.

11 Kommentare

    • Herr Meier, aus welchem rechtschaffenen gesetzestreuen und vorbildlichen Kanton kommen den sie? Zudem das gäbe schwimmende Wölfe (?), das ist doch nicht Artgerecht.

  1. Das kann nicht sein die Wallis sollen die Schafe schützen das schützen klappt sehr gut wo ein Wien ist. Ist auch ein Weg Ich schaue sehr viel Dokumentation für Wölfe und da klappt es mit Herdenschutz Hunde und ein Zeunen der Wolf ist gut für die Natur und die Natur braucht die Wölfe

  2. Ich finde es ein absolutes ´no go´ Wölfe abzuschießen. Dann legt ihnen bitte Futter hin, irgendetwas müssen sie ja wohl essen.. Wir werden ja auch nicht abgeschossen, weil wir Hunger haben !

  3. Ein Rudel abzuknallen führt zu mehr Rissen.
    Das BAFU schweigt mal wieder zu solch staaatlich orchestrierter Wilderei. Da braucht es noch nicht mal die Schnaps-Idee, dass Kantone selber » geschützte Arten regulieren – sprich ausrotten » dürfen.
    Boykottieren wir diesen Kanton 🙂

    • Schnidrig ist halt auch ein Wallisser im BAFU…
      Aufhören mit der blödsinnigen Subventionierung ungeschützter Schafe. Wenn die ihre Viecher gern haben, würden sie dazu schauen.

  4. einmal mehr Bananen – Republik Wallis …
    Und die denken, sie seien besonders schlau – da kann man nur den Kopf schütteln und Konsequenzen ziehen

  5. Wolf und Luchs werden liquidiert – und nachher jammern sie, dem Schutzwald gehe es schlecht.
    Ziemlich wenig Sach – und Naturverstand.
    Der Steuerzahler darf dann für die Querulanten blechen.

  6. seit 20 Jahren kommen Wölfe ins Wallis – noch immer sind die Hausaufgaben nicht gemacht …
    Ungeschützte Schafe im Wolfsgebiet – die lassen es drauf ankommen – das ist fahrlässige Tierquälerei.

  7. @Heinzen
    Ihre einleitende Frage impliziert, dass der Kanton Wallis in dieser Sache also (auch) nicht gesetztestreu und vorbildlich handelt. Ihr zweiter Satz ist zwar nicht «schwimmend» dafür aber schwammig.., könnten Sie ihn nochmals formulieren – korrekt und verständlich. Danke.

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