StartNewsNaturTodesfallen für Grossvögel endlich eliminieren

Todesfallen für Grossvögel endlich eliminieren

Jahr für Jahr kommen in der ganzen Schweiz gefährdete Grossvögel an Leitungsmasten um, welche nicht gegen Stromschlag durch Vögel gesichert sind. Diese massive Gefahr für Störche und Uhus lässt sich leicht beheben. BirdLife Schweiz begrüsst deshalb die vom Bundesrat geplante Revision der Leitungsverordnung. Der Naturschutzverband fordert aber eine raschere Gangart, damit in unserem Land nicht noch mehr Grossvögel absolut unnötigerweise sterben. 

Beim Uhu ist Stromschlag an nicht sanierten Masten die Todesursache für einen Viertel bis einen Drittel der Tiere. Beim Weissstorch wird bei einem Fünftel der tot geborgenen Tiere Stromschlag als Todesursache angegeben. Für Grossvögel, die eigentlich langlebig wären und bei denen pro Jahr nur wenige Junge flügge werden, ist dieser Aderlass gravierend. Zugleich ist er absolut unnötig, denn für viele Mastentypen ist die Sanierung gegen den Stromtod von Vögeln einfach.

Leitungsverordnung muss griffiger werden

Die vom Bundesrat bis am 20. August in die Vernehmlassung gegebene Revision der Leitungsverordnung ist deshalb dringend nötig. BirdLife Schweiz unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Der Naturschutzverband fordert aber eine Sanierung bis 2025 statt 2030. BirdLife Schweiz betont, dass er bereits seit 1995 zusammen mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE), den Bundstellen, der Vogelwarte und der Universität Bern darauf hinarbeitet, den Stromtod der Vögel endlich zu vermeiden. 1998 und 2009 wurden gemeinsame Richtlinien zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen veröffentlicht. Seit einem Vierteljahrhundert ist bekannt, wie das Problem des unnötigen Stromtods von Grossvögeln gelöst werden kann.

Die bestehende Leitungsverordnung verpflichtet die Netzbetreiber, an den Masten Vorkehrungen zu treffen, damit Vögel keine Erd- und Kurzschlüsse einleiten können. Trotzdem wurden solche Massnahmen nur in wenigen Fällen umgesetzt. Weniger als eine Handvoll der mehreren hundert Elektrizitätswerke sind aktiv geworden, wie etwa die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) oder Repower. Andere blockieren. Der bisherige Verordnungstext hat einen grossen Mangel: Er enthält den Zusatz «sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern». Dieser wurde fälschlicherweise als Aufforderung zum Nichtstun ausgelegt. Und zudem fehlt bisher ein klarer Termin, bis wann die Sanierungen abgeschlossen sein müssen. Die Revision soll nun beide Mängel beheben.

Sanierung nicht weiter blockieren

In Deutschland gilt die Sanierungspflicht von gefährlichen Masten seit 2002. Die Schweiz darf nicht auch in diesem Bereich des Naturschutzes zum Schlusslicht Europas werden. Es gibt keinen Grund, weiter Störche und Uhus zu Tode kommen zu lassen. Dies umso mehr, als die Netzbetreiber ihre Masten ohnehin regelmässig überprüfen müssen. Die vergleichsweise geringen Kosten der Sanierung können sie sogar über den Strompreis abrechnen. Die Sanierung der gefährlichen Masten oder die Erdverlegung der Leitungen nützt allen. Denn von Vögeln ausgelöste Stromschläge können auch zu Netzunterbrüchen führen. Deshalb fordert BirdLife Schweiz alle Beteiligten auf, zügig vorwärts zu machen und wünscht vom Bundesrat, die vorgeschlagene Revision der Leitungsverordnung auch umzusetzen.

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