StartNewsNaturNanz-Rudel: Kanton regulierte nicht, will nun unrechtmässig abschiessen

Nanz-Rudel: Kanton regulierte nicht, will nun unrechtmässig abschiessen

Der Kanton Wallis will einen Wolf des Nanz-Rudels mitten in der Jungtieraufzucht abschiessen – was gemäss Jagdverordnung nicht zulässig ist. Brisant: Der Kanton hätte das Rudel im Vorjahr rechtmässig entfernen können, verzichtete aber. Die jüngsten Nutztierrisse wären so womöglich vermeidbar gewesen.

Dass man Wölfe, die ein unerwünschtes Verhalten aufweisen und namentlich den fachgerechten Herdenschutz regelmässig überwinden, abschiesst, ist grundsätzlich unbestritten – aber im Rahmen des geltenden Rechts und unter Beachtung der Aspekte des Tierschutzes. Selbst wenn es sich, wie vom Kanton behauptet, lediglich um ein Wolfspaar handeln würde, wäre der Abschuss nicht zulässig, sofern eine Reproduktion nicht ausgeschlossen werden kann.

2023 wurde die geplante Entfernung des Nanz-Rudels noch mittels einer Beschwerde gerichtlich verhindert, da damals vornehmlich ungeschützte Nutztiere gerissen wurden. 2024 wurde die erneut bewilligte Entfernung des Nanz-Rudels hingegen nicht mehr bekämpft, der Kanton scheiterte jedoch im Vollzug an der Entfernung des Rudels. In der vergangenen präventiven Regulierungsperiode verzichtete der Kanton auf eine erneute Bewilligung zur Entfernung des Rudels, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen wären: Das Rudel wurde weiterhin bestätigt und griff mehrfach geschützte Herden an. Die Chance zur rechtmässigen und tierschutzkonformen Entfernung der Wölfe, die regelmässig den Herdenschutz überwunden, wurde damit verpasst. Jetzt ist man mit womöglich vermeidbaren Schäden konfrontiert. Die Leidtragenden sind die Bauern und ihre Nutztiere – und letztlich auch die Welpen, denen nun eine tierschutzwidrige Verendung droht.

Dies ist nicht der erste solche Fall im Kanton Wallis. 2024 verzichtete der Kanton auf die Regulierung des Salentin-Rudels im Unterwallis, welches bei rund einem Dutzend Angriffen auf geschützte Herden über 20 Nutztiere tötete. Stattdessen bewilligte der Kanton beispielsweise die Entfernung des Rudels Nendaz-Isérables, welches im selben Jahr nur ein einziges, ungeschütztes Nutztier gerissen hatte. Die die im Hinblick auf den Mindestbestand gemäss eidgenössischer Jagdverordnung mögliche Abschussquote des Kantons durch Regulierungsbewilligungen für weitgehend unauffällige Rudel bereits ausgeschöpft war, konnte er das auffällige Salentin-Rudel damals nicht regulieren.

Für die Gruppe Wolf Schweiz ist unverständlich, dass sich der Kanton Wallis in der Vergangenheit für die Regulierung von unauffälligen Rudeln entschied, aber gleichzeitig Rudel, die den Herdenschutz überwunden haben, weiter gewähren liess. Der Kanton fährt damit unnötigerweise eine Strategie der Eskalation der Konflikte. Dies nährt die Vermutung, dass es den politisch verantwortlichen Kreisen nicht um die Verhinderung von Konflikten geht, sondern um die weitere Bewirtschaftung von diesen.

1 Kommentar

  1. Nein, der Abschuss von Wölfen, die den Herdenschutz überwinden, ist keineswegs unbestritten!
    Bestritten werden sollte hingegen der Allnutzungsanspruch der Älpler und der Hobby-Schafhalter. Es wird endlich Zeit, über eine erhebliche Reduktion der Nutzviehhaltung in den Alpen und über die immer stärkere Intensivierung von Alpweiden zu reden.
    Erstens produziert die Schweiz zu viel Fleisch und Milch, wir sind also nicht auf die Nutzung hochgelegener Gebiete im aktuellen Umfang angewiesen. Zweitens liegt die Schweiz in Sachen Naturschutz und Biodiversität weit hinter den Zielen der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und drittens brauchen wir als Ersatz für das Wasserreservoir der Gletscher viel mehr alpine Wälder.
    Diese Entwicklung würde den aktuellen Konflikt automatisch entschärfen und mehr Lebensraum für den Wolf schaffen. Das wäre Naturschutz!

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