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Landschaftsqualität im Kanton Zürich

Landschaftsqualitäts-Beiträge in der Landwirtschaft sind in vieler Leute Munde. Seit ihrer Einführung mit der Agrarpolitik 2014-2017 rufen sie begeisterte, aber auch gering schätzende Emotionen hervor. Was wird unter Landschaftsqualität verstanden, wie wurde sie im Kanton Zürich aufgegleist, und wie wird sie jetzt konkret umgesetzt?

Der Artikel von Lukas Keller und Carlota Erismann informiert im Journal “Zürcher Umweltpraxis” der Baudirektion des Kanton Zürichs, über die Landschaftsqualitätsbeiträge und die Umsetzung zur Förderung der Landschaftsqualität.

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist letztes Jahr in Kraft getreten. Eine von sieben Beitragskategorien sind die Landschaftsqualitätsbeiträge. Mit diesen Direktzahlungen werden die Landwirte und Landwirtinnen für Leistungen entschädigt, die sie für die Kulturlandschaft erbringen. Der Auftrag dazu findet sich im Artikel 104 der Bundesverfassung. Dort ist festgehalten, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leisten soll. Das Ziel ist, charakteristische und vielfältige Landschaften zu erhalten und zu fördern. Ausgeräumte Landschaften und solche, die unter der starken Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte gelitten haben, sollen aufgewertet werden. Umgesetzt wird die Landschaftsqualität (LQ) mit regionalen Projekten mit einer erstmaligen Laufzeit von acht Jahren.

Landschaftsqualität im Kanton Zürich

Eine kantonale, abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe hat bereits 2012 erste Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen. Für die Projekt-Trägerschaften wurde ein Handbuch zur Landschaftsanalyse erarbeitet. Dieses zeigt auf, was die Schlüsselelemente sind und wie das Vorgehen ist. Erste Landschaftsqualitäts-Massnahmen wurden entwickelt, um den Trägerschaften die Arbeit zu erleichtern.
Eine Steuerungsgruppe hat diese Tätigkeiten mitgetragen und mitgestaltet. Darin vertreten sind Fachleute von Natur- und Landschaftsschutzorganisationen, dem Zürcher Bauernverband, der IG Natur und Landwirtschaft und weiteren Interessensverbänden.

Anfang 2014 wurden zwei Projekte – Pfannenstiel und Zürich-Oberland – beim Kanton Zürich eingereicht. Vom Bund bewilligt sind sie ins erste Umsetzungsjahr gestartet. Dieses Jahr sind vier weitere Projekte dazugekommen – das Rafzerfeld, Winterthur-Andelfingen, Zürich-Süd und Zürich-Unterland. Somit ist der Kanton Zürich flächendeckend durch Landschaftsqualitäts-Projekte abgedeckt.

Wie entsteht ein Landschaftsqualitäts-Projekt?

Die zürcherischen Landschaftsqualitäts-Projekte wurden von der Basis nach dem Bottom-up-Ansatz erarbeitet. Die landwirtschaftlichen Bezirksvereine bilden die Trägerschaften; im Projekt Pfannenstiel sind zusätzlich die IG Egg und das Naturnetz Pfannenstiel dabei. Im Rafzerfelder-Projekt engagiert sich der Verein Natur vom Puur. In die Entwicklung der einzelnen Projekte waren Vertretungen verschiedenster Interessensgruppen involviert. Durchgeführt wurden Mitwirkungsanlässe für Landwirtinnen, Landwirte und weitere Bevölkerungskreise, in denen Ist- und Soll-Zustand der Landschaft und mögliche Massnahmen diskutiert wurden. Landschaftsfachpersonen haben die vorhandenen Grundlagen analysiert und Landschaftstypen und Schlüsselelemente bestimmt. Für jeden Landschaftstyp wurden Ziele und Massnahmen festgelegt.

Die Trägerschaften reichten ihre Projekte beim Kanton ein. Dieser begutachtete Schnittstellen zu den Vernetzungsprojekten und zu Natur- und Land- schaftsschutzgebieten. Deren Auflagen haben stets Vorrang. Von Vorteil ist es, die Laufzeit von neuen bzw. sich erneuernden Vernetzungsprojekten mit den Landschaftsqualitäts-Projekten abzustimmen. Der Kanton bestimmte auch die LQ-Beiträge, plante die Umsetzung und leitete die Projekte dem Bund zur Bewilligung weiter. Der Bund übernimmt 90 Prozent der Finanzierung, der Kanton Zürich die restlichen zehn Prozent.

Die Landwirtschaft setzt Landschaftsqualität um

Die Landwirte und Landwirtinnen haben seit eh und je mit ihrer Bewirtschaftungsart die Kulturlandschaft geprägt. Spätestens jetzt werden sie sich bewusst, dass sie neben der Nahrungsmittelproduktion, der Erhaltung der Biodiversität und dem Schutz der natürlichen Ressourcen auch «Landschaftspfleger» sind. Die Teilnahme im Projekt ist jedoch freiwillig. Sie treffen die Auswahl der umsetzbaren Massnahmen und deklarieren sie im landwirtschaftlichen Datenerfassungssystem. Grundsätzlich besteht eine achtjährige Verpflichtung. Im LQ-Projekt Pfannenstiel und Zürich-Oberland beteiligen sich bereits 40 Prozent der Landwirtinnen und Landwirte. Die Umsetzungsziele beispielsweise bei den Massnahmen «Strukturreiche Weiden» und «Pflege der Hochstamm-Obstbäume» wurden letztes Jahr teilweise weit übertroffen. Die LQ-Beiträge des Kantons Zürich sind an einen Betriebs-Plafond gebunden, der sich an der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs orientiert.

Pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche konnte ein Betrieb 2014 für maximal 240 Franken Massnahmen anmelden. Die Geldmittel des Bundes sind jedoch beschränkt – voraussichtlich bis Ende 2017. Der Kanton Zürich rechnet mit grosser Beteiligung der Landwirte und Landwirtinnen, so dass für die landwirtschaftlichen Betriebe der vier neuen Projekte ein neuer Betriebs-Plafond von 180 Franken bestimmt wurde. Trotz dieser Beschränkung soll ein Optimum an Massnahmen umgesetzt werden. Neben der Landwirtschaft können und sollen auch die Gemeinden und Regionen ihren Anteil an die Landschaftsqualität beitragen. Zum Beispiel indem sie die Erholungsinfrastruktur unterstützen und die Siedlungsränder attraktiv gestalten.

Karte der Landschaftsqualitäts-Projekte in Zürich.
Seit 2015 ist der Kanton flächendeckend mit Landschaftsqualitäts-Projekten abgedeckt. © ALN

Welche Ergebnisse werden erwartet?

In den Ackerbaugebieten wird es mehr farbige Akzente geben, da der Anbau von Sonnenblumen, Raps, Soja, Lupinen, Erbsen, Phacelia, Wicken, Lein und weiteren blühenden Kulturen unterstützt wird. Vereinzelt werden Klatschmohn und Kornblumen in Getreide- und anderen Feldern blühen. Die Massnahme «Getreidevielfalt» fördert neben dem Weizen auch andere Arten wie zum Beispiel Gerste, Roggen, Hafer und Hirse. Mosaike verschiedener Futterbautypen und Nutzungen nehmen im Grünlandbereich zu. Blumenwiesenstreifen an Wander- und vielbegangenen Fusswegen erfreuen Gross und Klein. Bei Obstanlagen und Reben entstehen vermehrt Strukturen wie Sträucher, Blumenstreifen, Stein- und Asthaufen. Die Projekte haben sich das Ziel gesetzt, im Kanton Zürich mehr als 8500 neue Bäume zu pflanzen.

Fotonachweise «vorher-nachher» sollen die Veränderungen sichtbar machen. Die Zwischenevaluation im vierten Umsetzungsjahr wird aufzeigen, ob die Projekte auf Kurs sind und die Ziele einhalten können. In der Schlussevaluation werden die Trägerschaften und beteiligten Landwirtinnen und Landwirte befragt: Zum Projekt und vor allem zur landschaftlichen Wirkung und Veränderung. Wichtig ist auch, die Meinung der Bevölkerung zu eruieren.

Beispiele einzelner Massnahmen: «Neupflanzung von Bäumen»

Bäume bereichern und strukturieren die Landschaft und wechseln mit der Jahreszeit ihr Aussehen. Entlang Wegen spenden sie in der Sommerhitze willkommenen Schatten. Imposant sind grosse, alte Bäume, die zum Teil über Jahrhunderte Wind, Wetter und Zeitgeschehen getrotzt haben. Bäume werden für künftige Generationen gesetzt, die sich einmal an ihnen erfreuen werden können.

Mit LQ-Beiträgen können an geeigneten Orten Feldbäume wie Eichen, Ahorn, Linden, Buchen, Ulmen, Hochstamm-Obstbäume oder Kopfweiden gepflanzt werden. Finanziert sie eine Gemeinde oder ein Naturschutzverein, gibt es keine LQ-Beiträge. Die Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich, die Hochstamm-Obstbäume fachgerecht zu schneiden und vor Vieh- und Wildschaden zu schützen. Eingegangene Bäume müssen sie auf eigene Kosten ersetzen.

«Hochstamm-Obstgärten»

Vielerorts bildeten Hochstamm-Obstgärten den Übergangsbereich zwischen Dörfern und der offenen Landschaft. Heute gibt es oftmals nur noch Restbestände dieser «Siedlungstrenngürtel». Hochstamm-Obstbäume sind neben der Obstproduktion wichtig für die Erhaltung der Biodiversität, und ihr landschaftlicher Wert ist unbestritten; sie sind in jeder Jahreszeit äusserst attraktiv. Obstgärten mit mindestens zehn Bäumen können für diese LQ- Massnahme angemeldet werden.

Hochstamm Obstbäume in der Gemeinde Gossau.
Hochstamm-Obstgärten befinden sich vorzugsweise am Siedlungsrand. Pro Betrieb und Jahr können bis zu 100 Bäume gesetzt und mit LQ-Beiträgen finanziert werden. © C. Erismann, Abteilung Landwirtschaft

«BeLa – zusammen Nahrungsmittel anbauen»

Der überwiegende Teil der Bevölkerung des Kantons Zürich wohnt in städtischen Gebieten oder in der Agglomeration und hat wenig bis keinen Bezug zur Landwirtschaft. Das Wissen, wie Nahrungsmittel produziert werden und wann sie erntereif sind, hat in der Gesellschaft stark abgenommen. Aktuell gibt es einen Trend zur «urbanen Landwirtschaft»; es ist das Bedürfnis junger und älterer Menschen, Gemüse und Früchte wachsen zu sehen, riechen zu können, zu ernten und auch mit Erde zu arbeiten. Die Massnahme «BeLa», zusammengesetzt aus Bevölkerung und Landwirtschaft, soll das ermöglichen. Sie soll Begegnungen zwischen der Bevölkerung und der Landwirtschaft schaffen und letztlich auch das Verständnis füreinander erhöhen. Interessierte Gruppen oder Vereine suchen eine Landwirtin oder einen Landwirt, der ihnen ein Stück Land anbietet, auf dem sie Gemüse, Beeren, Blumen oder Obst anbauen können. Die Landwirtinnen und Landwirte bleiben in der Hauptverantwortung, indem sie die Bodenbearbeitung erledigen und über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngung entscheiden. Das Land bleibt somit in die Nahrungsmittelproduktion integriert. Wieweit die interessierte Gruppe eingebunden wird, entscheidet sie zusammen mit dem Landwirt. Das kann neben der Ernte das Jäten, Bewässern und auch das Säen sein. Damit «bezahlen» die Mitarbeitenden die Nahrungsmittel und die Landwirte und Landwirtinnen werden mit LQ-Beiträgen für den Ausfall ihrer Ernte entschädigt. Interessierte, die bis Ende April einen Landwirt für die Zusammenarbeit gewinnen, können bereits dieses Jahr aktiv werden und Landschaftsqualität erleben.

Fiktives Betriebsbeispiel

Landwirt Kurt Meier führt mit seiner Frau einen Biobetrieb mit 40 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche in Mönchaltorf. Mehrheitlich sind es Wiesen und Weiden, die er als Futter für seine 50 Milchkühe braucht. Um die Auflagen für den ökologischen Ausgleich zu erfüllen, pflegt er in einem Naturschutzgebiet eine Streufläche und hat auf verschiedenen Parzellen insgesamt mehr als drei Hektaren extensive Wiesen. Die Hälfte davon ist besonders blumenreich und hat deshalb die Qualitätsstufe 2 erlangt. Mit dieser Vielfalt erfüllt er die Auflagen für die LQ-Massnahme «Vielfältiger Futterbau».

40 Aren Dinkel hat er als «Traditionelle Kulturen» angemeldet. Damit verpflichtet er sich, jedes Jahr mindestens eine traditionelle Kultur wie Buchweizen, Emmer, Linsen, Gewürzkräuter u.a. anzubauen.

Ackerbegleitflora mit Klatschmohn und Kornblumen.
Klatschmohn und Kornblumen gehören zur Ackerbegleitflora und sollen durch Einsaat in Getreide, Raps und Leguminosen wieder vermehrt auf den Äckern des Kantons Zürich blühen. © R. Gämperle, Strickhof Lindau

In seinem alten Obstgarten mit mehr als 80 Hochstamm-Obstbäumen hat er letztes Jahr die «Lücken» mit zehn Neupflanzungen geschlossen und meldet dieses Jahr alle Bäume für den LQ- Pflegebeitrag «Hochstamm-Obstgarten» an. Zwei Eichen und ein Ahorn stehen als markante und weit herum sichtbare Einzelbäume auf verschiedenen Wiesen (Massnahme «Einzelbäume»). In seiner Niederstamm-Obstanlage mit Äpfeln und Birnen pflanzt er vier Wildrosen und legt zu beiden Seiten einen Blumenstreifen an (Massnahme «Strukturreiche Dauerkulturen»). Damit haben auch seine Bienen ein zusätzliches Nahrungsangebot. Seine Frau pflegt einen grossen Garten mit verschiedenem Gemüse und Blumen. Mit den Elementen Bienenhaus, Bauerngarten und Hofbaum erfüllt er auch die Massnahme «Hofbereich».

Dieser Artikel erschien zuerst in Journal Zürcher Umweltpraxis (ZUP) April, 22. Jahrgang.

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