Das BAFU erhebt Beschwerde gegen den Abschuss eines vermeintlichen Einzelwolfes im Wallis. Dies ist die erste Beschwerde des BAFU gegen einen Wolfsabschuss seit 2018. Die Beschwerde bestätigt die rechtliche Kritik der Gruppe Wolf Schweiz am Vorgehen des Kantons Wallis.
Da im Gebiet der Abschussbewilligung (Nanztal-Visperterminen-Staldenried) seit 2023 ein Wolfsrudel lebt, das alljährlich reproduzierte, hätte ein Einzeltierabschuss nicht bewilligt werden dürfen. Das Nanz-Rudel hatte 2025 nachweislich Jungtiere und wurde nicht reguliert. Es ist daher von einer andauernden Präsenz des Rudels auszugehen. Der Kanton Wallis argumentierte jedoch, dass im Gebiet mittlerweile nur noch ein Wolfspaar lebe. Das Walliser Kantonsgericht urteilte aber bereits 2020, dass auch im Folgejahr von einem Rudel auszugehen sei, wenn in einem Jahr ein Rudel bestätigt wird. Das damalige Gerichtsurteil wurde u.a. durch eine Beschwerde des BAFU aus dem Jahr 2018 erwirkt.
Selbst wenn im Gebiet tatsächlich nur ein Wolfspaar lebt, hätte der Kanton gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Jagdverordnung ausschliessen müssen, dass sich dieses im laufenden Jahr fortpflanzt. Dies wurde durch den Kanton jedoch nicht getan. Bereits damit erweist sich die Abschussbewilligung als rechtswidrig.
Die Beschwerde des BAFU gegen die Abschussverfügung bestätigt die rechtliche Kritik der Gruppe Wolf Schweiz am Vorgehen des Kantons Wallis (vgl. Medienmitteilung vom 28. April 2026). Der Fall reiht sich ein in eine Reihe von rechtlich fragwürdigen Abschussbewilligungen des Kantons. So wurde bereits im vergangenen Sommer unter ähnlichen Umständen (vermutete Rudelpräsenz) eine vermeintliche Einzelwölfin geschossen. Nur Tage später bestätigte sich die Rudelpräsenz. Die Gruppe Wolf Schweiz fordert den Kanton Wallis dazu auf, beim Wolfsmanagement umgehend wieder in den bundesrechtlichen Rahmen zu beachten.






