StartNewsNaturDrei Luchse tot: Bündner Wildhüter verwechselt sie mit Wölfen

Drei Luchse tot: Bündner Wildhüter verwechselt sie mit Wölfen

Ein Bündner Wildhüter tötete bei der Jagd versehentlich drei Luchse. Er hielt sie für die letzten drei Wölfe des Vorabrudels, das seit September zum Abschuss freigegeben ist. Bund und Kanton überlegen sich, zur Kompensation wieder Luchse auszusetzen.

Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva fälschlicherweise drei Luchse erlegt, wie das Bündner Amt für Jag und Fischerei (AJF) in einer Medienmitteilung berichtet. Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden. Er meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.

Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd für Fischerei. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.

Einmalige Aussetzung in Prüfung

Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität. Nach ersten Einschätzungen handelt es sich bei den getöteten Luchsen um zwei Jungtiere und ihren Vater. Die Luchspopulation in Graubünden ist schwierig zu überwachen, sie dürfte allerdings nicht riesig sein. Gerade um die genetische Vielfalt steht es sehr schlecht. Im Sommer 2024 konnten zwar mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen. Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.

3 Kommentare

  1. Der Vorfall darf nicht einfach als «Versehen» und als reparabel zu den Akten gelegt werden.
    Er zeigt, dass sogar geschulte Wildhüter von einer gewissen Schiesswut nicht frei sind.
    Und diese entsteht nicht zuletzt mit der Verhetzung des Wolfs durch Älpler, Bauern und durch einseitige mediale Publikationen.
    Von Populisten wie Albert Rösti wird dieser Hype dann ausgenutzt, um von wichtigen Problemen der Biodiversitätserhaltung abzulenken.

    Vielleicht sollte wir weniger den Wolf, dafür aber viel mehr die immer grösseren Biovdiversitätsverluste in unserem Land und die immer intensivere Nutzung der Alpwiesen und -weiden zum öffentlichen Thema machen?

  2. Junge Luchse sind nur mit der Mutter unterwegs – nie mit einem adulten Männchen.
    Ein offizieller Wildhüter liquidiert geschützte Luchse und behauptet, er könne sie mit Nachtsichtoptik nicht unterscheiden..
    Wurde er bei seinem Tun beobachtet? So macht die nachträgliche Selbstanzeige als Ausrede jedenfalls Sinn.

    Die Darstellung des Bündner Amts für Jag und Fischerei ist überhaupt nicht glaubwürdig – woher will man wissen, ob das adulte Männchen der «Vater» ist? Hat man das genetisch untersucht?
    Verhältnisse wie im Wallis.
    Hoffen wir, dass die Richter die RICHTIGEN Fragen stellen und dieser Wildhüter definitiv aus dem Verkehr gezogen wird

  3. Ich persönlich denke es war Absicht. Wenn nicht, sind das Taguenichts, sollten hres Amtes per sofort entlassen werden und rechtliche Konsequenzen tragen

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