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Aktualisierte Liste der invasiven Arten veröffentlicht

Das Bundesamt für Umwelt, die nationalen Datenzentren und InfoSpecies veröffentlichten die Publikation mit der aktuellen «Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz». Die Publikation dient auch Privatpersonen als Entscheidungshilfe zur Bekämpfung stetig zunehmender invasiver Arten.

Bis vor Kurzem war die Referenz für invasive und potenziell invasive Arten die von Info Flora publizierte «Schwarze Liste» sowie die «Watch List» aus dem Jahr 2014. Am 3. Oktober 2022 veröffentlichte nun das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gemeinsam mit den nationalen Datenzentren und InfoSpecies die Publikation «Gebietsfremde Arten der Schweiz». Im Anhang befindet sich die «Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz».

Fundierte Entscheidungshilfe

Alle in der Schweiz etablierten gebietsfremden Arten werden in der Publikation aufgeführt. Auch die invasiven Arten, die für die Umwelt relevante Schäden verursachen können, sind enthalten. Von den rund 1300 bekannten und etablierten gebietsfremden Arten gelten 197 als invasiv. Nebst einer Übersicht der Herkunftsregionen aller Arten wird die Entwicklung ihrer Anzahl im Laufe der Zeit dargestellt. Mittels Beispielarten werden Einbringungswege aufgezeigt und über die möglichen Schäden, die invasive Arten einer jeweiligen Gruppe verursachen, informiert.

Wie bereits die früheren Listen, ist die neue Publikation ein wichtiges Werkzeug für öffentliche wie auch private Akteure. Sie dient als Entscheidungshilfe bei der Vorbeugung und Bekämpfung von invasiven Arten.

Bekämpfungspflicht?

Der Umgang mit sämtlichen Organismen wird durch die Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt. Laut dieser ist für einen Teil der invasiven Arten jeglicher Umgang verboten. Eine Liste dieser Arten ist der Freisetzungsverordnung Anhang 2 zu vernehmen. Nach der Freisetzungsverordnung Artikel 53 ist die Bekämpfung invasiver Arten Aufgabe der Kantone. So sind im Kanton Zürich beispielsweise das Schmalblättrige Greiskraut und der Riesenbärenklau bekämpfungspflichtig. Im Kanton Glarus sind es hingegen zusätzlich auch der Essigbaum, Asiatische Staudenknöterich, Sommerflieder, Kirschlorbeer, das Drüsige Springkraut, Schmalblättrige Kreuzkraut und die Amerikanische Goldrute. Eine nationale Bekämpfungspflicht besteht bei den Neophyten gemäss Pflanzenschutzverordnung einzig für die Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L., Aufrechtes Traubenkraut).

Eine regelmässige Diskussion und Aktualisierung der Liste ist wichtig. Denn neue gebietsfremde Arten werden immer wieder in die Schweiz gelangen und bereits etablierte Neophyten können sich plötzlich invasiv verhalten.

Die Publikation steht auf der BAFU Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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