Der Tod an Glasscheiben und spiegelnden Fassaden ist eines der grössten Vogelschutzprobleme im Siedlungsraum. Schätzungen zufolge sind allein in der Schweiz jedes Jahr Millionen von Vögeln betroffen. Mit seiner kürzlich beschlossenen Änderung des Planungs- und Baugesetzes geht der Zürcher Kantonsrat dieses Problem an.
Im Gegensatz zu Menschen können Vögel transparente Flächen nicht erkennen und sehen nur, was dahinter liegt. So erkennen sie hinter Balkonverglasungen, Wintergärten und freistehenden Glasflächen nur die Pflanzen hinter dem Glas und prallen dann beim Anflug in die Scheiben. Dies endet für die Vögel meist tödlich. Gleichermassen heikle Situationen ergeben sich, wenn sich Bäume oder Büsche in Fassaden oder Glas spiegeln: Vögel fliegen diese an und kollidieren stattdessen mit den spiegelnden Flächen.
Zukünftige Bauten müssen Rücksicht auf Vogelschutz nehmen
Mit einfachen gestalterischen Massnahmen lässt sich erreichen, dass Bauten und Anlagen für Vögel keine Gefahr mehr darstellen. Doch diese müssen geplant und umgesetzt werden. Obschon es bereits zahlreiche Ratgeber und Merkblätter zum Thema gibt, werden stets weitere Vogelfallen gebaut. Es braucht dringend eine gesetzliche Grundlage, welche Bauherren und Architektinnen zwingt, sich mit dem Thema Vogel und Glas auseinander zu setzen. Damit wird allen einen Gefallen getan, denn: niemand will die toten Vögel.
Im Juni 2020 hat Theres Agosti Monn, SP-Kantonsrätin und Vizepräsidentin von BirdLife Zürich, mit einer Parlamentarischen Initiative gefordert, dass bei Neu- und Umbauten Fenster, Fassaden und Glasflächen so zu gestalten seien, dass sie von den Vögeln als Hindernisse wahrgenommen werden. Mehr als vier Jahre und etliche Diskussionen später hat der Kantonsrat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2024 einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit 147 zu 30 Stimmen zugestimmt, wonach zukünftig Bauten so zu gestalten sind, dass gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz genommen wird. Ein Minderheitsantrag, der gefordert hatte, dass Bauten und Anlagen Vögel nicht gefährden dürfen und Vogelfallen nicht nur im Neubau vermieden, sondern auch bei Renovationen rückgebaut werden müssen, wurde zurückgezogen. Ein Kompromiss, um nicht den ganzen Artikel zu gefährden.
BirdLife Zürich begrüsst den klaren Kantonsratsentscheid. Auch wenn es nun ein Kompromiss ist, so stellt dieser doch eine markante Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Ganz nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube in der Scheibe.