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Strengere Importvorschriften für Pflanzen

Das «Internationale Jahr der Pflanzengesundheit» beginnt in der Schweiz mit einer neuen Vorschrift: seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Pflanzengesundheitsrecht gültig. Der Import von Pflanzen wird strenger geregelt, mit der Absicht, die Einschleppung von Krankheiten zu reduzieren. Dadurch soll die einheimische Flora, Kulturpflanzen und der Wald besser geschützt werden. Die Neuregelung zielt auch darauf ab, die Prävention von Schädlingsbefall zu verstärken und so den Pestizideinsatz zu reduzieren.

Reisen ins Ausland und der internationale Handel nehmen zu, wodurch das Risiko steigt, dass neue Schädlinge wie der Japankäfer oder der Asiatische Laubholzbockkäfer eingeschleppt werden. Auch gefährliche Pflanzenkrankheiten, die beispielsweise durch das Bakterium Xylella fastidiosa verursacht werden, treten vermehrt auf. Diese Organismen können sich schädlich auf die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den produzierenden Gartenbau auswirken. Vorbeugende Massnahmen sollen helfen, deren Einschleppung in die Schweiz zu verhindern.

Reisende führen pro Woche fast 500 kg Pflanzenerzeugnisse ein

Am 13. November 2019 erhob die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) anlässlich einer Kontrolle am Flughafen Zürich die Menge an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die Passagiere von Interkontinentalflügen mit sich führten. Insgesamt wurden 170 kg Pflanzenerzeugnisse erfasst, darunter hauptsächlich Früchte und Gemüse, aber auch Samen und lebende Pflanzen, was fast 60 t pro Jahr entspricht.

Lebende Pflanzen stellen ein besonders hohes pflanzengesundheitliches Risiko dar. Die erfasste Menge zeigt, dass ein grosser Teil des Pflanzenmaterials als «Souvenir» eingeführt wird. Aus diesem Grund ist parallel zum Inkrafttreten der neuen Regelung die Sensibilisierung besonders wichtig.

Der Pflanzenpass wird obligatorisch

Künftig kann lebendes Pflanzenmaterial (Pflanzen, Früchte, Gemüse, Samen usw.) aus Ländern ausserhalb der EU nur gegen Vorzeigen eines Pflanzengesundheitszeugnisses eingeführt werden. Bisher galt die Pflanzenpasspflicht bisher nur für bestimmte Pflanzenarten. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Pflanzenpass für alle Pflanzen obligatorisch, die zum Anpflanzen in der Schweiz bestimmt sind. Der Pass bescheinigt, dass das verkaufte Pflanzenmaterial spezifischen pflanzengesundheitlichen Anforderungen entspricht und regelmässigen Kontrollen unterliegt.

Internationales Jahr der Pflanzengesundheit 2020

Um das Bewusstsein für die wachsende Bedrohung der Pflanzengesundheit durch Schädlinge und Krankheiten weltweit zu stärken, hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) das Jahr 2020 zum «Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit» erklärt. Die Schweiz beteiligt sich mit einer Sensibilisierungskampagne, die sich an die betroffenen Zielgruppen und die Bevölkerung richtet. Die Kampagne wird am 30. Januar 2020 mit einer Medienkonferenz offiziell lanciert.

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