StartNewsGesellschaftDritter Fehlabschuss eines erwachsenen Wolfes in einem Jahr

Dritter Fehlabschuss eines erwachsenen Wolfes in einem Jahr

Nach den Kantonen Wallis und Graubünden, hat nun auch der Kanton Waadt bestätigt, im Jura fälschlicherweise einen nicht zum Abschuss freigegebenen Wolf abgeschossen zu haben. Die Gruppe Wolf Schweiz erwägt rechtliche Schritte und fordert Konsequenzen. Denn im Jurabogen ist der regionale Bestand nun akut gefärdet.

Nachdem bereits durch den Kanton Graubünden fälschlicherweise ein erwachsener Leitwolf (Vatertier) eines Wolfsrudels abgeschossen wurde, ist nun ein weiterer solcher Fall im Kanton Waadt bestätigt. Auch hier wurde das männliche Leittier geschossen anstatt eines Jungwolfes. Fehlabschüsse sind rechtswidrig, weil andere als die rechtmässig zum Abschuss freigegebenen Tiere getötet wurden. Strafrechtliche Konsequenzen sind daher grundsätzlich möglich. Die Gruppe
Wolf Schweiz prüft dazu die rechtlichen Möglichkeiten.

Weil Abschüsse von Leittieren dazu führen können, dass sich Rudel auflösen, sind diese weitaus folgenschwerer als Abschüsse von Jungtieren. Die Gruppe Wolf Schweiz meint dazu: «Ein Leittierabschuss ist daher keine Bagatelle, sondern als schwerwiegender Eingriff in die Population zu werten.» Zu Recht ist dieser heute nur in Ausnahmefällen möglich (vgl. Fall Beverin-Rudel).

Mögliche Auslöschung der zwei Wolfsrudel im Jura: Sofortiges Abschuss-Moratorium notwendig

Im gesamten Jurabogen gibt es lediglich zwei Wolfsrudel, nämlich in den Gebieten Marchairuz und Risoux. In beiden Rudeln wurden im Herbst 2022 Leittiere getötet: Während der Kanton Waadt fälschlicherweise mit M95 das männliche Leittier des Marchairuz-Rudels abgeschossen hat, wurde mit F79 die weibliche Leitwölfin des Risoux-Rudels von den französischen Behörden getötet. Damit ist der noch verletzliche regionale Wolfsbestand im Jura akut gefährdet. Ein sofortiges grenzüberschreitendes Moratorium, also ein gesetzlich angeordneter Aufschub für Regulierungsabschüsse in Wolfsrudeln ist daher notwendig und wird mit Nachdruck gefordert. «Dieses hat zu gelten, bis gesichert ist, dass der regionale Wolfsbestand im Jura erhalten werden kann», sagt die Gruppe Wolf Schweiz.

4 Kommentare

  1. Die Nachricht stimmt mich unglaublich traurig, weil einerseits Leben von wunderbaren Tieren, deren Art in die Schweiz nach ca. 100 Jahren zurückgekommen ist, genommen wurde und andererseits die Rudel auseinanderzufallen drohen. Die dritte Fehlabschuss wäre vielleicht vermeidbar gewesen, wenn Jäger und Gruppe Wolf Schweiz (u.a.) sich die Hand gereicht hätten, um eine Zukunft mit dem Wolf in der Schweiz zu gestalten.

  2. Zu Beginn, als der Wolf wieder in der Schweiz ansässig wurde, habe ich mich gefreut. Auch ich habe es gut geheissen, die Tiere unter Schutz zu stellen. Doch inzwischen ist der Bestand ganz einfach zu gross und die Wölfe greifen im Rudel Grosstiere, wie Kühe, Esel etc. an. Das darf nicht sein!!!
    Da hört selbst für mich die Liebe zu den Wölfen auf.
    Würden sie EIN Schaf holen, damit sie etwas zu Fressen haben, wäre das Natur. Wenn sie aber Schafe reissen und diese nur verletzt liegen lassen, ist das nicht mehr Natur!
    Ich begreife nicht, warum in betroffenen Kantonen die Regulierung der Wolfsbestände nicht den Zuständigen in diesen Gebieten überlassen werden kann. Und ich begreife nicht, warum auch Schafe gerissen werden «dürfen», bevor überhaupt ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird! Habt ihr euch jemals in so ein Schaf versetzt? Könnt ihr euch vorstellen, welche Angst und welche Schmerzen ein Tier erleidet, bis es endlich elendiglich sterben kann?
    DA STIMMEN WOLFLIEBE UND VERNUNFT NICHTMEHR ÜBEREIN!!!

  3. Ich stimme dem ersten Kommentar zu.

    Leider müssen wir auch zu uns als MENSCH schauen. Wie grausam wir Tiere halten und töten. Oder durch Lebendtransporte in ein anderes Land weitergeben, wo sie weder Wasser, noch Futter, bei Hitze, lange Transportwege auf sich nehmen, gequält und grausam verstümmelt werden. Und für wenig «Geld» sozusagen «entsorgt» werden. Schauen wir doch erst zu uns MENSCHEN.

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