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Ärtzinnen und Ärzte gegen Grenzwerterhöhung bei 5G «durch die Hintertür»

Adaptive Antennen dürfen neuerdings die bewilligte Sendeleistung kurzfristig um das Zehnfache und noch mehr überschreiten. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) lehnen diese Neuregelung ab, weil der Erhalt des Schutzniveaus nicht sichergestellt wird – obwohl immer mehr Studien nahelegen, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist.

Für den massgebenden Betriebszustand adaptiver Antennen, welche für das 5G sowie das bestehende 4G-Netz eingesetzt werden können, gilt neu nicht mehr die maximale Sendeleistung. Kurzfristig dürfen adaptiv betriebene Antenne typenabhängig die bewilligte Sendeleistung um das Zehnfache und noch mehr überschreiten, so berichten die AEfU in einer Medienmitteilung. Neu soll der Grenzwert über 6 Minuten gemittelt werden. Das beinhaltet eine Grenzwerterhöhung über die Hintertüre. Die Grenzwerte bleiben unangetastet, so behauptet zumindest das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) – und «der Erhalt des heutigen Schutzniveaus» sei «sichergestellt». Die Ärztinnen und Ärtze teilen diese Einschätzung nicht.

Die Rechtfertigung für die Erhöhung der Spitzenwerte von adaptiven Antennen basiert auf Simulationsstudien, einmaligen Testmessungen sowie Berechnungsgrundlagen, welche jedoch prognostizierten Entwicklungen im Mobilfunk in keiner Weise gerecht werden. Es gibt keinen Beleg, dass das Schutzniveau der Anwohner erhalten bleibt. Die Exposition der Anwohnerschaft durch adaptive Antennen ist zeitlich hoch dynamisch mit starken Spitzen, nutzerabhängig und kaum monitorisierbar. Diese Dynamik ist bezüglich ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bis jetzt unerforscht und wird stillgeredet. 

Lockerung des Schutzniveaus der AnwohnerInnen

Die vorliegende Regelung für adaptive Antennen nimmt nicht nur eine Lockerung des Schutzniveaus der AnwohnerInnen in Kauf. Es werden auch MobilfunknutzerInnen im Gebäudeinnern unnötig mit Strahlung belastet, wenn sie sich über Antennen im Freien versorgen lassen. Das eigene Handy strahlt jetzt um ein Vielfaches, falls es sich mit besagter Aussenantenne verbindet. Eine solche Zunahme der Strahlenbelastung sei aus ärztlichen Sicht gesundheitlich bedenklich und mit dem heutigen Wissenstand inakzeptabel, so berichten die AefU.

Konsequente Vorsorge im Mobilfunk – so wenig Strahlung wie möglich

Immer mehr Studien legen nahe, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist. Das Beratungsgremium der internationale Krebsagentur (IARC) hat sich im April 2019 aufgrund neuer besorgniserregender Studien dafür ausgesprochen, dass diese das Krebsrisiko von Funkstrahlung mit hoher Priorität neu beurteilen soll. Neben der offenen Frage zum Krebsrisiko stehen auch Auswirkungen auf Wohlbefinden, Elektrosensibilität, Kognition und Fortpflanzung zur Diskussion. In der ärztlichen Praxis gibt es Fälle, bei denen Patienten ihre Beschwerden plausibel auf hohe Belastungen im Alltag zurückführen. Die beratende Expertengruppe NIS des Bundesamts für Umwelt stellt in ihrer Stellungnahme zu den geltenden Grenzwerten im Juli 2020 Unsicherheiten fest und empfiehlt weiterhin die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die epidemiologische Studienlage zu Langzeitauswirkungen der Strahlenbelastung durch konventionelle Mobilfunkanlagen über 1V/m sei unzureichend. Mobilfunkstrahlung zeige in Tier- und Zellstudien relativ konsistent vermehrten oxidativen Stress. 

Die Sonderausgabe des BERENIS-Newsletter vom Januar 2021 enthält nun als Kurzusammenfassung eines vom BAFU mandatierten und demnächst publizierten Expertenberichts eine aktuelle Einschätzung zu einem möglichen Zusammenhang von oxidativem Stress und der Exposition mit Magnet- und elektromagnetischen Feldern und deren Wirkungen auf die Gesundheit. Die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien zeige Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress, auch im niederen Dosisbereich. Dies ist aus ärztlicher Sicht besorgniserregend, insbesondere für die Verletzlichsten unter uns: Ungeborene, Kinder, Schwangere, Kranke und Betagte. Die AefU lehnen deshalb jede Erhöhung der Grenzwerte ab und fordern eine konsequente gesundheitliche Vorsorge als Rahmenbedingung für die Weiterentwicklung der mobilen Kommunikation.

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