StartNewsNaturGefangener Luchs ist zurück in der Freiheit

Gefangener Luchs ist zurück in der Freiheit

Südlich von Malters hat die kantonale Wildhut einen männlichen Jungluchs wieder ausgewildert. Ob sich der mit einem Senderhalsband bestückte Luchs in der wiedergewonnenen Freiheit durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.

Im Kanton Luzern wurde vor einigen Tagen ein junger Luchs in die Freiheit entlassen. Das gesunde und vitale Männchen trägt ein Senderhalsband. Damit kann im Idealfall während zwei Jahren das Verhalten des Tiers nach der Auswilderung überwacht werden. Anhand der bisher registrierten Bewegungen, zeigt das Tier ein normales Aktivitätsmuster. Es erkundet seinen neuen Lebensraum. Eine Wiederauswilderung birgt jedoch verschiedene Gefahren, beispielsweise durch andere territoriale Luchse, fehlenden Jagderfolg oder den Strassen- und Bahnverkehr. Anhand der Senderdaten ist dem Luchs seit der Freilassung offenbar noch keinen Riss eines grösseren Beutetieres gelungen. Die Auswilderung kann aus ökologischer Sicht erst dann als Erfolg bezeichnet werden, wenn der Jungluchs in freier Wildbahn überlebt und sich fortpflanzt.

Das junge Männchen konnte Anfang Oktober 2018 in Malters von der Wildhut eingefangen werden. Es war Tage zuvor mehrmals gesichtet worden und vor dem Einfang in der Waschküche eines Hauses untergekrochen. Die Fürsorge für das streng geschützte Tier gehört zu den Pflichtaufgaben der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) als zuständige kantonale Jagdbehörde. Sie entschied, das eingefangene Tier zur Pflege zu übergeben. Glücklicherweise konnte im Tierpark Goldau ein entsprechender Platz gefunden werden. Die Aufzucht eines Wildfangs gilt als schwierig. Sie verlief in diesem Fall aber ohne Zwischenfälle, so dass eine Wiederauswilderung möglich wurde. Der Jungluchs ist jetzt in einem Alter, in dem er auch unter normalen Umständen selbständig in der Wildbahn überleben müsste.

Anhand von untersuchten Blutproben wurde festgestellt, dass das Jungtier aus Malters genetische Spuren aus der Jurapopulation aufweist. Das heisst, eines der Eltern- oder Grosselterntiere stammt aus dem Jura. Bisher konnten in der Luchs-Alpenpopulation keine genetischen Spuren von Jura-Luchsen festgestellt werden. Das Jungtier von Malters ist der erste sichere Nachweis, dass ein Tier aus dem Jura seine Erbanlagen in die Alpenpopulation einbringen konnte. Dieser Befund gibt der Widerauswilderung des Jungluchses von Malters wildtierbiologisch eine besondere Wichtigkeit.

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