Das EU-Parlament hat für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt. Ab dem Jahr 2021 soll das Verbot gültig sein. Zudem sollen die Hersteller in Zukunft verstärkt in die Verantwortung genommen werden.
Überwältigende 560 Stimmen bei nur 35 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen: Eine grosse Mehrheit der EU-Parlamentarier haben bei der Vereinbarung mit dem EU-Ministerrat für ein Verbot von Wegwerfplastik gestimmt. Bereits 2021 soll das Verbot eintreten. Auch eine Richtlinie für den Anteil von wiederverwertbarem Plastik bei den Plastikflaschen wurde festgelegt, wie das Europäische Parlament in einer Mitteilung berichtet.
Plastik-Strohalme und Co. sind in Zukunft verboten
Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
Neues Recyclingziel
Als zusätzliches Ziel haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass zukünftig 90 Prozent der Kunsstoffflaschen getrennt gesammelt werden müssen. Dies soll bis 2029 durchgesetzt werden. Ausserdem wurde beim Anteil an wiederverwertbarem Plastik in den Flaschen verbindliche Ziele festgelegt. Der Anteil soll bis im Jahr 2025 auf 25 Prozent ansteigen und bis im Jahr 2030 auf 30 Prozent.
Hersteller sollen Verantwortung übernehmen
Die Parlamentarier wollen auch der schädliche Wirkung von weggeworfenen Zigarettenstummeln in der Natur Kosten tragen. Die Hersteller der Zigaretten sollen sich an den Kosten für die Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung der Menschen, beteiligen. Die Produzenten sollen in Zukunft auf die schädlichen Effekte ihrer Produkte auf die Umwelt hinweisen. Dies soll nicht nur für Zigarettenhersteller gelten. So sollen beispielsweise auch die Produzenten von Kunststoffbechern, feuchten Reinigungstücher oder Hygieneeinlagen in die Pflicht genommen werden. Auch für Fanggerät in der Fischerei soll eine solche Regelung gelten. So soll sichergestellt werden, dass die Hersteller und nicht die Fischer die Kosten für die Sammlung von im Meer verlorenen Netzen tragen.
Kosteneinsparung im grossen Stil
Diese Vereinbarung soll die EU eine Menge Geld einsparen. Laut der liberalen belgischen Abgeordneten Frédérique Ries sollen mit diesen Rechtsvorschriften rund 22 Milliarden Euro eingespart werden. Geld, das ansonsten für Umweltschäden durch Plastik ausgegeben würde. «Europa verfügt nun über einen Rechtsrahmen, den es angesichts des globalen Charakters des Problems der Meeresverschmutzung durch Kunststoffe auf internationaler Ebene zu verteidigen und zu fördern gilt» meint Ries.
Hintergrundinformationen
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind mehr als 80 Prozent der Abfälle im Meer Plastikmüll. Die neuen Vorschriften haben all jene Einwegprodukte aus Kunststoff im Visier, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Diese Produkte machen den Grossteil des Problems aus. Zusammen entfallen auf sie 70 Prozent aller Abfälle im Meer.
Da der Zersetzungsprozess bei Kunststoffen nur langsam verläuft, wächst die Menge dieser Abfälle in den Meeren, Ozeanen und an den Stränden in der EU und der ganzen Welt ständig. Plastikrückstände werden in Meerestieren wie Meeresschildkröten, Robben, Walen und Vögeln gefunden, aber auch in Fischen und Schalentieren, und gelangen so in die menschliche Nahrungskette. Kunststoffe sind zwar praktische, vielseitige, nützliche und wirtschaftlich wertvolle Materialien, doch müssen sie besser eingesetzt, wiederverwendet und recycelt werden. Wird Plastik achtlos weggeworfen, bedeutet dies nicht nur den Verlust des Materialwerts, sondern es entstehen auch Kosten für die Säuberung der Umwelt und Verluste für Tourismus, Fischerei und Schifffahrt.