Zahlreiche Gemeinden rufen jetzt dazu auf, Hecken und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs in den nächsten Wochen zurückzuschneiden. In vielen Büschen und Bäumen brüten jedoch Vögel. Ein Heckenschnitt oder gar eine Rodung in dieser Zeit wegen Bauprojekten hat daher oft tödliche Folgen für die Jungvögel.
Ob Amsel, Distelfink oder Rotkehlchen: Die meisten Vogelarten sind derzeit vielbeschäftigt. Während ein Teil der Vogeleltern jetzt die Jungvögel füttert und führt, sind andere Vögel noch am Brüten. Störungen zur Brutzeit sollten daher möglichst vermieden werden. Es ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vögel zu stören oder Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören. Beim Schnitt von Hecken und Bäumen in dieser Zeit werden jedoch oft Nester direkt zerstört oder dann so freigelegt, dass Räuber die Nester bzw. die Jungvögel oder Eier darin viel rascher entdecken.
BirdLife Schweiz ruft deshalb dazu auf, in den nächsten Wochen auf das Zurückschneiden von Hecken zu verzichten oder nur einen minimalen Rückschnitt von Zweigen, die ins Trottoir oder auf die Strasse reichen, zu machen. Rodungen von Bäumen sollen ebenfalls nur ausserhalb der Brutzeit vorgenommen werden. Ab September bis Anfang März kann dann ein starker Rückschnitt erfolgen, der einen Schnitt während der nächsten Brutzeit unnötig macht. Bei der Pflanzung von Hecken ist bereits auf einen ausreichenden Abstand zu Trottoir oder Strasse zu achten.
Auch im Wald ist aus denselben Gründen während der Brutzeit zwischen 1. April und Ende Juli/Anfang August auf Holzschläge zu verzichten, welche nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.
«Es ist nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vögel zu stören». Wissen die Leute der Reinigungsfirmen, die auch noch Gartenunterhalt machen und jetzt überall Hecken schneiden, wo Nester sind und welches die geschützten Vögel sind? Die meisten Hecken im Siedlungsraum werden zudem nicht mit dem Ziel geschnitten, dass keine Zweige in Gehsteige oder Strassen reichen. Hecken werden getrimmt, weil viele eine ungeschnittene Hecke in ihrem Leben als «unordentlich» zu sehen lernten, Tendenz zunehmend. Sogar Sträucher gelten offenbar in ihrer natürlichen Wuchsform als «ungepflegt» und werden modern kugelförmig geschnitten, bevor sie überhaupt blühen können. Für Facility-Service-Firmen scheint es ein einträgliches Geschäft zu sein, alle 3 Wochen die Hecke zu schneiden. Beispiele können geliefert werden. «Sollte verzichtet werden»-Aufrufe zeitigen keine Wirkung. Es gibt also keine rechtlichen Grundlagen und somit auch keine Handhabe im Gespräch mit den Chefs, die solche Aufträge verantworten. Habe ich das richtig verstanden?
Guten Tag allerseits.
Den übernommenen Garten möchte ich etwas naturnaher gestallten und habe daher schon einige einheimische Büsche gepflanzt welche den Insekten und Vögel auch was bieten. Nun habe ich vier Pflanzen ausgemacht welche meiner Meinung nach bei uns in den Gärten nichts verloren haben: 2x Zypressen / Thuja Gewächse, 1x Sommerflieder und ein Kirschlorbeer. Diese möchte ich roden und durch Heimische ersetzen – wie zB. durch Felsenbirne. Nun zu meiner Frage: Darf ich diese vier genannten jetzt roden? Ich meine, dass es ein Schneide- resp. Sperr-Frist gibt? Bei Naturschutz.ch habe ich folgendes gefunden: Deshalb dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte, Schilf oder andere Gehölze im Zeitraum von 1. März bis 30. September nicht beseitigt, gerodet, geschnitten oder zurückgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Privatgrundstücke als auch den öffentlichen Raum. Gilt dies für alle – auch für ökologisch «wertlose» resp. Neophyten? Danke für euer Wissen dazu
Guten Tag! Schön, dass Sie den Garten naturnah gestalten möchten! Es gibt unterschiedliche Vorschriften, je nach Kanton und Gemeinden. Auch in Exoten können aber Vögel brüten – deshalb empfiehlt es sich so oder so, noch etwas zu warten, bis die Brutsaison ganz abgeschlossen ist. Es ist dann sowieso besser, die neuen Gehölze erst im Herbst zu pflanzen – jetzt im trockenen Sommer wachsen sie sehr schlecht an. Um die Verbreitung der Neophyten zu verhindern, können Sie beim Sommerflieder und dem Kirschlorbeer die Blüten/Samenstände abschneiden. Viel Erfolg!