Jetzt ist wieder Hochsaison für duftende Blütendolden, zierliche Faltergaukler, Heuschreckenzirpen und Jungvogelgezeter.
Heute werfe ich einen Blick über den Gartenzaun, das ist eh unvermeidbar, da unüberhörbar: denn die «Hauswartgärtner» haben ebenfalls Hochsaison.
Wenn der Rasenmäher nebenan grösser ist als das Abstandsgrün, muss ein zweiter kleiner Rasenmäher mithelfen.
Und auch ein Trimmer für die Millimeterarbeit.
Der Laubbläser hat inzwischen immer Hochsaison, denn er hat eine ganze Menge andere Dinge als Laub entdeckt, die sich herumblasen lassen. Meistens sind es Gräsli, Tannennadeln…..damit es alle hören: sie waren hier!
Nebenan wird eine Cotoneasterhecke gedüngt, die zuvor zurückgestutzt wurde. Hampfelnweise Düngerkörner. Gleich um die Ecke besorgen gezielte Herbizidattacken dem unerwünschten Asphaltgrün den Garaus. Das ist zwar schon längst verboten, aber wen kümmert das schon.
Zurück zur Gartenidylle: Wer das alles überlebt hat, nimmt Zuflucht in Naturgärten und Ecken, die der beflissene «Hauswartungsgärtner» (dem je länger je mehr die Grünpflege unserer Umgebung überlassen wird) übersehen hat.
Die frohe Botschaft zum Schluss: In Genf wurde kürzlich für die „Souffleuses à feuilles“ (welch liebevoller Begriff!) ein Anwendungsverbot für den öffentlichen UND privaten Anwendungsbereich eingeführt. Die Geräte sind nur noch von Oktober bis Januar zum Beseitigen des Laubes auf dem Asphalt erlaubt. Zürich, worauf wartest Du noch?
Bravo Christine!
Genau so ist es, wie Du sagst. Nach all den Jahrzehnten offenbar erfolgloser Öffentlichkeitsarbeit müssen wir uns Naturschützer (ob nun privat, in Vereinen oder Naturschutzämtern) verschämt fragen: «Hätten wir vielleicht (schluck) mehr tun können?»
Gratulation jedenfalls zu Deinem Blog und weiter so!
Schliesse mich Rainers Kommentar in allen Punkten an. Guter Bericht von der Grünflächenunterhaltsfront, tolle Bilder! Das Genfer Ruhereglement überzeugt mich gar nicht: 4 Monate lang darf die Nachbarschaft von 8-20h (inkl.Samstag) mit 105db (entspricht Kettensäge)terrorisiert werden.
lieber Andreas
verglichen mit den 12 Monaten erlaubten Lärmterrors in Zürich (ebenfalls auch am Samstag, schon ab 7 Uhr und ebenfalls bis 20 Uhr) sind die 4 Monate Genferterror immerhin ein Fortschritt. Aber immer noch 4 Monate zu viel, da hast Du natürlich recht. Wir werden ja dann sehen, was in Zürich möglich ist.
Was ist wohl der Grund für die immer intensiver werdende, mit immer raffinierteren motorisierten Mitteln geführte Schlacht gegen anscheinend unbotmässiges Spriessen in von anonymen Firmen verwalteten Abstandsgrünflächen?
Betrachtet man das Wirken der «Hauswartgärtner», so muss man fast zwangsläufig auf den Gedanken kommen, dass weder Ästhetik noch ein gesunder Wuchs der Pflanzen im Vordergrund stehen, sondern dass allein der möglichst gewinnbringende Einsatz des ganzen Arsenals die Leitschnur ihres Tuns ist.
Da es sich eben nicht um Gärtner, sondern um einfache Geschäftsleute handelt, kann man ihren diesbezüglichen Eifer eigentlich auch gut nachvollziehen.
Der oder die Verwaltungsangestellte sitzt weit weg, muss sich weder den Lärm anhören oder dem manchmal offensichtlichen Unfug zusehen und visiert wohl routinemässig alle Rechnungen, ohne sich gross Gedanken über die Beträge zu machen, denn schliesslich wird das ja alles über die Nebenkosten an die Mieter überwälzt . . . und diese sitzen gleich aus mehreren Gründen am kürzeren Hebel.
Hat der «Hauswartgärtner» diesen Mechanismus einmal durchschaut, so ist eine weitere Eskalation der Schlacht wohl absehbar . . . .
super geschrieben und gut illustriert! könnte man glatt im Tagi drucken lassen als ‹Gedanken zum sommerlichen Gartengenuss›
Kleine passende Anekdote: Die Immobiliengesellschaft Livit hat, nachdem das Outsourcing des Gartenunterhalts zu einem völligen Misserfolg geriet, kürzlich eine eigene Abteilung für den Gartenunterhalt geschaffen. Die frisch rekrutierten Mitarbeiter stammen aus Deutschland, scheinen unbeleckt von gärtnerischem Know-how und arbeiten mit der gefürchteten deutschen Gründlichkeit. Ihr Wirken dürfen wir nun, als direkte Nachbarn zweier Livit-Liegenschaften, nicht nur beobachten, sondern auch am eigenen Garten miterleben. Den Auftrag, die Grenzmauer zu «säubern», interpretierte der Mitarbeiter so, dass er sämtlichen auf unserer gepflasterten Garagenzufahrt spriessenden Knautien, Akalei, Lichtnelken und Hundsrosen – einschliesslich eines natürlichen, 3 Meter hohen überhängenden Rosenbogens – den Garaus machte. Leider haben wir das zu spät bemerkt. Zur Rede gestellt, meinte der wackere Saubermann: «Ich dachte, ich würde Ihnen einen Dienst erweisen, die Rosen zerkratzen ja nur das Auto.»
Das Problem liegt nicht bei den Mitarbeitern – die haben eh keine Ahnung und machen einfach, was man ihnen sagt. Das Problem sind die Chefs der Immobilienfirmen, der Unterhaltsfirmen und die Hauswarte. Diese sind primär an einem geringen Arbeitsaufwand und geringen Kosten interessiert. Man sollte ihnen aufzeigen, dass geringe Unterhaltskosten nicht zwangsläufig mit dem Einsatz von viel Maschinen, Pestiziden, Herbiziden und der Anlage von öden, immergrünen Rabatten verbunden sein müssen. Es braucht einen Kulturwandel. Vielleicht müssten WWF und Pro Natura, zusammen mit interessierten Behörden (z.B. Grün Zürich), eine Aufklärungskampagne starten und den Immobilienverantwortlichen Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Praktische Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von low maintenance gardens betreibt übrigens seit Jahren die Fachhochschule Wädenswil, die für öffentliche Grünflächen spezielle Samenmischungen entwickelt hat. Vielleicht liesse sich dieses Wissen auch für private Grünflächenverwalter nutzen?
Sag mal Christine, wie geht das nun genau in Genf mit den «Souffleuses à feuilles“? Es ist ja erstaunlich, was die Romands auf der Verbotsebene zustande gebracht haben. ich frage mich noch, wie das ganze dann kontrolliert und durchgesetzt wird.
Liebe Marianne
gerne sende ich Dir hier die Genfer Bestimmungen mit der zuständigen Amtsadresse, die Regelungen für Genf haben übrigens schon über ein Jahr Gültigkeit. Man könnte sich also dort informieren, welche Erfahrungen sie gemacht haben, von wegen Durchsetzung und so. Bin selber gespannt.
Règlement concernant la tranquillité publique(19)
(RTP) F 3 10.03
Art. 10B(15) Tondeuses à gazon et machines à souffler les feuilles mortes
1 L’usage des tondeuses à gazon équipées d’un moteur à explosion est interdit :
a) de 20 h à 8 h du lundi au samedi;
b) le dimanche et les jours fériés.
2 L’usage de machines à souffler les feuilles équipées d’un moteur à explosion est autorisé du 1er octobre au 31 janvier. Durant cette période, il est interdit d’en faire usage :
a) de 20 h à 8 h du lundi au samedi;
b) le dimanche et les jours fériés;
c) sur les chemins forestiers.
3 Il peut être dérogé à titre exceptionnel et sur autorisation à la restriction d’usage prévu par l’alinéa 2. Les demandes d’autorisations doivent être déposées auprès du département de la sécurité, de la police et de l’environnement(20). Celui-ci perçoit un émolument de 100 F à 250 F par autorisation délivrée.(19)
Bonne journée.
Didier Racine
Responsable de la protection contre le bruit et le radon
____________________________________________________________
RÉPUBLIQUE ET CANTON DE NEUCHÂTEL
Département de la gestion du territoire
Service de l’énergie et de l’environnement
Rue du Tombet 24
2034 Peseux
T +41 32 889 87 67
F +41 32 889 62 63
http://www.ne.ch/sene
Hier die Antwort, liebe Marianne.
da das Gesetz schon über einem Jahr in kraft ist, kann man sich mal bei denen erkundigen, welche Erfahrungen sie gemacht haben. Bin selber gespannt.
Règlement concernant la tranquillité publique(19)
(RTP) F 3 10.03
Art. 10B(15) Tondeuses à gazon et machines à souffler les feuilles mortes
1 L’usage des tondeuses à gazon équipées d’un moteur à explosion est interdit :
a) de 20 h à 8 h du lundi au samedi;
b) le dimanche et les jours fériés.
2 L’usage de machines à souffler les feuilles équipées d’un moteur à explosion est autorisé du 1er octobre au 31 janvier. Durant cette période, il est interdit d’en faire usage :
a) de 20 h à 8 h du lundi au samedi;
b) le dimanche et les jours fériés;
c) sur les chemins forestiers.
3 Il peut être dérogé à titre exceptionnel et sur autorisation à la restriction d’usage prévu par l’alinéa 2. Les demandes d’autorisations doivent être déposées auprès du département de la sécurité, de la police et de l’environnement(20). Celui-ci perçoit un émolument de 100 F à 250 F par autorisation délivrée.(19)
Bonne journée.
Didier Racine
Responsable de la protection contre le bruit et le radon
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RÉPUBLIQUE ET CANTON DE NEUCHÂTEL
Département de la gestion du territoire
Service de l’énergie et de l’environnement
Rue du Tombet 24
2034 Peseux
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F +41 32 889 62 63
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