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Über 160 Subventionen schaden der Biodiversität in der Schweiz

Über 160 Subventionen aus unterschiedlichen Bereichen beeinträchtigen die Biodiversität. Dies zeigen Forschende der Eidg. Forschungsanstalt WSL und des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz in einer aktuellen Studie. Dabei hat sich die Schweiz im Rahmen der Biodiversitätskonvention verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 anzupassen oder abzuschaffen.

Die Zweckbindung der Verkehrsabgaben, die Förderung von Kleinwasserkraftwerken, reduzierte Steuersätze auf Mineralöl, der Steuerabzug für die Unternutzung von Wohneigentum und vieles mehr: Bund, Kantone und Gemeinden kennen über 160 Subventionen, die nicht nur beabsichtigte Ziele fördern, sondern zugleich die Biodiversität schädigen. Die Subventionen umfassen neben Zahlungen der öffentlichen Hand auch Mindereinnahmen, z.B. durch Steuerreduktionen, sowie nicht internalisierte externe Kosten. Die Subventionen betreffen vor allem die Politikfelder Verkehr, Landwirtschaft, Energieproduktion und Siedlungsentwicklung. «Die Biodiversitätskrise könnte entschärft werden, würden Subventionen nur gewährt, wenn sie die Biodiversität nachweisbar nicht beeinträchtigen», sagt Irmi Seidl (WSL). Inzwischen sind ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten und fast die Hälfte der Lebensraumtypen in der Schweiz gefährdet.

Die identifizierten Subventionen sind nicht nur ökologisch fragwürdig, sondern auch ökonomisch ineffizient: Verursachen Subventionen zunächst Schäden, so braucht es für ihre Behebung oft weitere öffentliche Mittel – ebenso wie vielerorts für Biodiversitätsförderung. Dabei nehmen die Kosten zu: In 30 Jahren, so schreibt das Bundesamt für Umwelt BAFU, dürften die Verluste der Ökosystemleistungen wie Schwund fruchtbarer Böden oder Abnahme sauberen Wassers rund vier Prozent des BIP betragen.

Um den Rückgang der Biodiversität zu bremsen und die Strategie Biodiversität Schweiz zu erfüllen, müsse die Politik die schädigenden Subventionen umgestalten oder abschaffen, schreiben die Forschenden. Und formulieren konkrete Empfehlungen: Bei der regelmässigen Überprüfung von Subventionen gemäss Subventionsgesetz soll «Biodiversität» neu als Kriterium aufgenommen werden. Dies betreffe den Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden. Weiter soll die Zweckbindung der Verkehrsabgaben aufgehoben oder mindestens ein Teil der Mittel abgeschöpft werden. Die landwirtschaftlichen Basisbeiträge sollen an biodiversitätsfördernde Auflagen geknüpft werden. Die Fördergelder für die Kleinwasserkraftwerke sollen – im Sinne der Schweizer Energiestrategie – zielführender als bisher eingesetzt und der Steuerabzug für den Mineralölverbrauch nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Der Steuerabzug bei Unternutzung von Wohneigentum soll abgeschafft werden, womit der Flächenbedarf und somit der Druck auf weiteres Einzonen und Überbauen sinken könnten – zugunsten naturnaher Lebensräume.

Die Forschenden der Eidg. Forschungsanstalt WSL und des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften haben biodiversitätsschädigende Subventionen identifiziert und quantifiziert, den Grad der Schädigung eingeschätzt und auch beurteilt, wie leicht sich eine Subvention ändern liesse. Die Studie wurde von Pro Natura, BirdLife Schweiz und der Stiftung Temperatio unterstützt. Die Studie und das dazugehörige Faktenblatt finden Sie hier.

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