StartNewsPolitikParlament begräbt den ökologischen Ersatz bei der Wasserkraft

Parlament begräbt den ökologischen Ersatz bei der Wasserkraft

Bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftanlagen braucht es in Zukunft faktisch keine ökologischen Ersatzmassnahmen mehr. Diesen Entscheid fällte der Nationalrat in der Wintersession. Allerdings erst im zweiten Anlauf – zuerst haben zu viele Parlamentarier falsch abgestimmt.

Während der Ständerat in erster Abstimmung die Initiative verabschiedete, benötigte der Nationalrat zwei Abstimmungen und einen Stichentscheid der Präsidentin. In erster Abstimmung gab es noch eine Mehrheit von sieben Stimmen gegen die Initiative und für den Gewässerschutz. Marcel Dettling (SVP) beantragte jedoch eine Wiederholung der Abstimmung: «Verschiedene Leute aus verschiedenen Fraktionen sind nun zu mir gekommen und haben mir gesagt, sie hätten falsch abgestimmt.» Die Wiederholung ergab ein Patt, das Parlamentspräsidentin Isabelle Moret (FDP) zugunsten der Initiative Rösti entschied. 

Aquaviva reagiert in einer Mitteilung empört: «Ein schwarzer Tag für den Natur- und im speziellen den Gewässerschutz», sagt Hanspeter Steinmetz, Geschäftsführer von Aqua Viva. «Mit seinem Entscheid überträgt das Parlament die Kosten für die Wiederherstellung zerstörter Gewässerlebensräume von den Verursachern auf die Allgemeinheit und ermöglicht den Kraftwerksbetreibern grössere Gewinne aus dem Allgemeingut Wasser. Das Zustandekommen des Entscheids ist zweifelhaft und wirft Fragen auf bezüglich des raschen Meinungswandels einiger Parlamentarier.» 

Noch deutlicher äusserte sich der Schweizerische Fischerei-Verband. Präsident Roberto Zanetti findet die Wiederholung der Abstimmung im Nationalrat skandalös: «Das ist Abstimmungsputschismus! Wenn das Resultat nicht passt, verlangt man mit fadenscheinigen Argumenten einfach eine zweite Abstimmung. Das ist ein demokratiepolitischer Sündenfall der übleren Sorte.»

Die Parlamentarische Initiative Rösti bestimmt als Referenz für Ersatzmassnahmen bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftanlagen den aktuellen, durch das bestehende Kraftwerk bereits massiv veränderten und beeinträchtigten Zustand des Gewässers. Kraftwerksbetreiber, die ihre Konzession vor 1985 erhalten haben, müssen damit weder beim Bau des Kraftwerks noch bei der Neukonzessionierung Ersatzmassnahmen leisten.

Der Bau einer Wasserkraftanlage bedeutet einen massiven Eingriff in die Natur: Intakte Uferbereiche werden begradigt und verbaut. Wehre hindern Fische an der Wanderung zu ihren Laichplätzen und bis zu 94 Prozent des Flusswassers wird in die Kraftwerkskanäle ausgeleitet. Um einen Teil des ökologischen Schadens zu kompensieren sieht das Natur- und Heimatschutzgesetz seit 1985 Ersatzmassnahmen vor. Für zuvor errichtete Anlagen sind diese im Falle einer Neukonzessionierung erforderlich. Art und Umfang der Ersatzmassnahmen bemessen sich bislang am Zustand der Gewässer vor dem Bau der Wasserkraftanlagen. 

Wie wertvoll die nun abgelöste Regelung ist, zeigt das Beispiel des Wasserkraftwerks Klingnau an der Aare. Für dessen Bau sowie des dazugehörigen Stausees (1931-1935) nutzten die Betreiber ökologisch wertvolle Auenflächen – ohne hierfür einen Ausgleich im Sinne der Natur zu schaffen. Erst als im Juli 2015 nach 80 Jahren die Konzession auslief, mussten sie entsprechende Ersatzmassnahmen umsetzen. Das nationale Auengebiet «Unteri Au-Machme» konnte so um 2.6 Hektar wertvolle Feuchtstandorte erweitert werden. 

Über 1’000 Tier- und rund 1’500 Pflanzenarten finden auf den Schweizer Auenflächen Lebensraum. Vor allem aufgrund der grossflächigen Kanalisierung der Fliessgewässer – auch zur Wasserkraftnutzung – sind seit 1850 in der Schweiz jedoch über 90 Prozent der Auen verschwunden. Heute bedecken Auengebiete nur noch 0.55 Prozent der Landesfläche. Der Entscheid des Parlaments hat diesen Zustand nun auf unbestimmte Zeit zementiert.

aqua viva

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