StartNewsPolitikNeu kann Pelz mit der Deklaration «unbekannte Herkunft» verkauft werden

Neu kann Pelz mit der Deklaration «unbekannte Herkunft» verkauft werden

Der Bund hat beschlossen: Pelz darf neu mit der Bezeichnung «Herkunft unbekannt» in Schweizer Läden verkauft werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Pelze aus tierquälerischer Produktion stammen. Der Zürcher Tierschutz ist empört und verlangt ein Verbot von tierischen Produkten, deren Herkunft und Produktionsweise nicht bekannt sind.

Ab dem 1. April gilt, dass Produkte mit Echtpelz als solche bezeichnet werden müssen. Diese neue Deklaration soll der Kundschaft ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, ob es sich um einen Kunst- oder einen Echtpelz handle. Sie könne so eine gezieltere Wahl treffen – so das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Vererinärwesen (BLV).

In der Medienmitteilung des BLV steht weiter, dass es Änderungen betreffend den Angaben zur Art der Pelzproduktion gibt: Wenn ein Pelz aus einer Jagd- bzw. Haltungsform stammt, die klar nicht dem Schweizer Tierschutz- oder Jagdgesetz entspricht (z.B. Fallenjagd oder Käfighaltung mit Gitterböden), ist dies entsprechend auf der Pelzdeklaration zu vermerken. Falls es nicht möglich ist, zuverlässige Informationen über die Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte zu erhalten, kann die Deklaration «Gewinnungsart unbekannt – kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen» verwendet werden.

Der Zürcher Tierschutz sieht diese Deklaration als eine massive Verschlechterung: Die Bezeichnung «Herkunft unbekannt» ermöglicht künftig auch den Verkauf von Pelzen, deren Produktionsort völlig im Dunkeln liegt. «Das wäre bei Lebensmitteln unvorstellbar», ärgert sich Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. Pelztiere werden vom Bund offenbar als weniger schützenswert erachtet als Nutztiere. Sie fordert: «Produkte unbekannter Herkunft gehören wie im Lebensmittelbereich verboten!».

Gewinnungsart unbekannt

Wenn die Herkunft der Pelze unbekannt ist, dann fehlen auch die Informationen zur Gewinnungsart. «In diesem Fall ist von schlimmster Käfighaltung oder qualvollem Fallenfang auszugehen», weiss Nadja Brodmann, Leiterin der Kampagne «Echt Pelz – echt grausam». In der Stellungnahme des Zürcher Tierschutz forderte sie bei unbekannter Gewinnungsart die Bezeichnung «Stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus in der Schweiz nicht zugelassener Fallenjagd oder insbesondere aus Käfighaltung mit Gitterböden». Brodmann kritisiert, dass die vom BLV nun verabschiedete Verordnung zur Folge habe, dass die wahrscheinlichsten Gewinnungsarten, nämlich Fallenfang und Käfighaltung, nicht mehr genannt werden, wodurch die Tierquälerei noch stärker verschleiert werde als bisher.

Neue Schlupflöcher für Handel und Verkauf

Der Zürcher Tierschutz hat vom Bund in allen Deklarationspunkten eine deutliche Verschärfung gefordert. Durch die legalen Begriffe «Herkunft bzw. Gewinnungsart unbekannt» entstehen nun jedoch neue Schlupflöcher für den Handel und Verkauf tierquälerischer Pelzwaren. Qualvollste Käfighaltung und brutalste Tötungsmethoden müssen weiterhin nicht offengelegt werden. «Wir vom Zürcher Tierschutz werden uns umso mehr für einen Importverbot einsetzen. Das ist das einzige Mittel, um der grausamen Ausbeutung von Pelztieren nachhaltig einen Riegel zu schieben.», so Brodmann.

Petition unterschreiben

Derzeit unterstützt der Zürcher Tierschutz in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Tierschutzorganisationen die Motion von Nationalrat Matthias Aebischer. Diese fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Unter folgendem Link kann die Petition unterzeichnet werden – derzeit fehlen noch etwa 500 Unterschriften.

4 Kommentare

  1. Es ist absurd, dass man immer noch glaubt, Pelz in irgendeiner Form tragen zu müssen. Dieses Gesetz muss rückgängig gemacht werden

  2. Die Natur mit ihren Tiere haben keine Anwälte beim BLV. Tiere waren vor rund 500 Mio Jahren die ersten Lebewesen auf diesem endlichen Planeten. Kein Tier zerstört seine Umwelt und seine Recourcen derart entschlossen, wie die Menscheit. Durch ihre schlitzohrige Formulierung entziehen sie sich kläglich aus der Verantwortung. Damit ist das BLV zur Richterin geworden über einen grauenhaften Tod von tausenden von Fellträgern, die qualvoll in kleinen Käfigen gehalten werden, und denen am Schluss ihres Daseins bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren gezogen werden. Wenn wir in diesem Kontext weiterfahren, werden wir uns bis in etwa 5000 Jahren gegenseitig umgebracht haben, spätestens dann wenn es um die letzen Rohstoffe, Lebensmittel und Schlafplätze geht. Die Tiere aber werden weiterleben.

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