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Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative angekündigt

Der Bundesrat hat letzten Freitag mitgeteilt, dass er einen direkten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ausarbeiten wird. Wie die Initiative, will er Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreichen. Mit dem Gegenentwurf wird die Initiative in einigen Punkten aber abgeschwächt.

Die im vergangenen Herbst vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich, wo es keine technischen Alternativen gibt, sofern die dadurch verursachten CO2-Emissionen durch inländische Senken kompensiert werden.

Der Bundesrat verfolgt ein ähnliches Ziel wie die Gletscher-Initiative: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat bereits im Sommer 2019 festgelegt. Die Schweiz habe als verletzliches Alpenland ein ureigenes Interesse daran, den Klimawandel zu begrenzen. Als innovationsstarkes Land sei die Schweiz gleichzeitig in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen.

Die Gletscher-Initiative geht dem Bundesrat aber punktuell zu weit und deshalb entwirft er einen direkten Gegenentwurf. Im Gegensatz zur Initiative will der Bundesrat kein explizites Verbot fossiler Energieträger in der Verfassung verankern.

Die InitiantInnen bedauern die Ablehnung ihrer Gletscher-Initative. Denn sie bezwecke die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, das die Schweiz anerkannt hat. Das Pariser Klimaabkommen von 2015 und das Klima-Rahmenabkommen der UN von 1992 verlangen, dass die Staaten die klimapolitischen Ziele nach dem Grundsatz «der Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten» umsetzen.

Ein direkter Gegenentwurf muss deshalb den Zielen und den Grundsätzen der internationalen Klimaabkommen gerecht werden. Seine Massnahmen müssen zielführend und sozialverträglich sein und die Volkswirtschaft stärken. Die InititantInnen der Gletscher-Initivative sehen die Vernehmlassung für den Gegenentwurf als eine Chance, die bestmögliche Lösung im Sinne des Pariser Klimaabkommens zu finden. Sie werden den Gegentwurf prüfen.

Verfassungsänderung bei Annahme der Gletscher-Initative: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis498t.html

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