StartNewsGesellschaftBundesgericht stoppt Pläne zur Erhöhung der Grimselstaumauer

Bundesgericht stoppt Pläne zur Erhöhung der Grimselstaumauer


Mit der Verhinderung der geplanten Grimselstaumauer-Erhöhung stoppt das Bundesgericht die Zerstörung wertvoller Lebensräume in einer mehrfach geschützten Berglandschaft. Aqua Viva und die Schweizerische Greina-Stiftung hatten gegen das Vorhaben Beschwerde eingereicht, da bei der Bewilligung die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Bundesgericht hat diese Einschätzung mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt.

Das Gebiet um den Grimsel-Stausee gehört zum Vorfeld des Unteraargletschers und ist Teil des BLN-Gebiets „Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet“ mit geschützten Moorbiotopen von nationaler Bedeutung. Das Gletschervorfeld gilt zudem als potentielle Aue von nationaler Bedeutung. Die von den Kraftwerken Oberhasli (KWO) geplante Erhöhung der Grimselstaumauer hätte den Wasserspiegel des Stausees um 23 Meter angehoben, wertvolle Moorbiotope und teilweise jahrhundertealte Arven geflutet sowie das Gletschervorfeld komplett zerstört, so berichtet eine gemeinsame Medienmitteilung von Aqua Viva und der Schweizerische Greina-Stiftung.

Mit der Zerstörung der letzten natürlichen Flusslandschaften könnte die Schweiz laut Bundesrat noch circa 2 TWh/a (Mrd. kWh/a) herauspressen. Demgegenüber stehen laut Bundesrat ein Einsparpotential im Bereich der Gebäudeeffizienz von 90 TWh/a (BR IP RW 10.3873) und ein Solarstrompotential von 67 TWh/a zur Verfügung. Die Schweiz verfügt somit über ein Energiepotential von (90+67) 157 TWh/a. Das sind über 70 Mal mehr als das erwähnte Restpotential von 2 TWh/a Wasserkraft; und dies ohne einen Fluss zu zerstören und die gefährdete Biodiversität noch stärker zu beeinträchtigen.

Die Umweltschutzverbände bestreiten, dass das KWO-Projekt einen spürbaren Beitrag für die Energiewende und das Pariser Klimaabkommen erbracht hätte. Im Gegenteil: Das Wasserkraftpotential in der Schweiz ist bereits zu über 95 Prozent ausgeschöpft. Wohingegen nur noch fünf Prozent des Gewässernetzes als vollständig intakt gelten.

Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil fest, dass bislang jegliche Auseinandersetzung mit den dem Projekt entgegenstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes fehlen. Um eine solche zu gewährleisten, muss der Kanton Bern das Projekt zunächst im kantonalen Richtplan festsetzen und hierbei den hohen Stellenwert des Schutzes von Biotopen insbesondere der potentiellen Auen von nationaler Bedeutung berücksichtigen.

„Das Bundesgericht macht mit seinem Urteil deutlich, dass über die Zerstörung von Natur und Landschaft nicht einfach im Hauruckverfahren entschieden werden kann. Damit sollte auch für zukünftige Projekte in der ganzen Schweiz klar sein: Geht es um die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen, müssen ökologische Argumente die gleiche Gewichtung erfahren wie wirtschaftliche Interessen“, sagt Salome Steiner, Geschäftsführerin von Aqua Viva.

1 Kommentar

  1. Ein krass verdrehter Artikel. Als würde auf die beiden betroffenen Projekte, die seit Jahrzehnten in Diskussion mit allen Ansprechpartner – ja auch mit den relevanten Umweltverbänden – stehen, «jegliche Auseinandersetzung mit dem Projekt» oder «im Hauruckverfahren entschieden» zutreffen. Der Umweg über einen weiteren Richtplan beschafft primär Beratungsfirmen und der Verwaltung viel Arbeit, und Aqua Viva etwas Zeit. Die Zeit, die fehlt, den Klimawandel mit den uns heute zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kenntnissen, abzuschwächen! Den Protagonisten fehlen jeglicher Realitätssinn und der Überblick über die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Für einen historisch gesehen gutgemeinten, aber heute verfehlten Rettungsversuch einzelner Quadratmeter schöner Landschaft und Natur gibt es heute aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes keinen Platz mehr.

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