Für Natur- und Tierschutzverbände ist das revidierte Jagd- und Schutzgesetz so wie es heute im Ständerat verabschiedet wurde, zum reinen «Abschussgesetz» verkommen. Falls das Gesetz nicht mehr deutlich verbessert wird, werden es die Organisationen mit einem Referendum bekämpfen.
Zum ausreichenden Schutz der Alpen ist zentral: Die Verkehrskapazität am Gotthard darf mit der zweiten Röhre nicht erhöht werden. Doch genau dieser Punkt ist im Ausführungsprojekt «2. Röhre Gotthard-Strassentunnel» zu unverbindlich geregelt. Die Alpen-Initiative erhebt deshalb Einsprache gegen das Ausführungsprojekt.
Im Blut, im Boden, im Ewigen Eis: Plastikmüll hat sich mittlerweile auf der ganzen Welt ausgebreitet. Als Gegenmassnahme schlägt die EU-Kommission das Verbot von häufig gebrauchten Plastikprodukten wie Besteck, Einweggeschirr und Trinkhalmen vor. Kunststoffflaschen sollen zu 90 Prozent wiederverwertet werden.
Das revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schützt die gefährdeten einheimischen Wildtiere nicht mehr. Ein Gesetz, das bisher Schutz und Abschuss gleichgewichtet hat, wird so zum Abschussgesetz. BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz sagen Nein zum Abschuss auf Vorrat.
Das gestrige Urteil ist eindeutig: Der massive Holzschlag im polnischen Wald von Bialowieża ist nicht legal. Die grossflächigen Auswirkungen auf die naturbelassenen Waldbestände und geschützten Arten in den Natura 2000-Gebieten sind nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Nationale und internationale Umweltorganisationen begrüssen den Entscheid.
Wer eine Kreuzfahrt bucht, statt mit dem Flieger in die Ferien zu fahren, tut der Umwelt trotzdem keinen Gefallen. Die Vergnügungsdampfer laufen mit giftigem Schweröl und kaum ein Kreuzfahrtschiff verfügt über ausreichende Abgasfilter.
Die Umweltverbände wehren sich gegen die geplante Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Es geht um die Frage, wie viel Pestizide, Medikamente und Industriechemikalien wir in unseren Gewässern tolerieren wollen – und wie wir diese Werte festlegen.
Ein Lichtblick für gesunde Böden und Gewässer: Das Bundesgericht bestimmt, dass die Interessen der Natur und Umwelt bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln künftig mehr Gewicht haben. Es gilt ab sofort das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen auch bei Bewilligungsverfahren für Pestizide.