Trotz interantionaler Proteste hat die maltesische Regierung wieder die Jagd auf heimkehrende Zugvögel genehmigt, obwohl die Europäische Vogelschutzrichtlinie die Frühlingsjagd untersagt. Dieses Jahr hat die Regierung den maltesischen Jägern hohe Auflagen unterlegt, ausserdem ist die Jagd ist nur während sechs Tagen erlaubt.
Das Komitee gegen den Vogelmord engagiert sich seit 1975 gegen die Vogeljagd. Ein grossartiges Engagement und Grund genug, das Komitee und seine Aktionen hier vorzustellen.
„Es ist unverantwortlich, dass die Vogeljagd in Ländern wie Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien im Januar und Februar, teilweise auch bis in den März hinein, auf Hochtouren läuft“, sagt Gabriel Schwaderer, Geschäftsführer der Naturschutzstiftung EuroNatur in Radolfzell. Durch die Jagd werden die wichtigsten Überwinterungs- und Rastgebiete an der Adria entwertet und verwandeln sich stattdessen in Todesfallen für unsere Brutvögel.
Auf dem Inselstaat Malta dürfte es nun endgültig keine Frühlingsjagd auf Vögel geben. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat befunden, dass Malta mit der Jagd auf Turteltauben und Wachteln gegen europäisches Recht verstossen hat. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz ist erfreut über dieses Urteil, denn mit einem Jagdverbot auf diesem wichtigen Rastplatz der Zugvögel steigen die Überlebenschancen auch für Schweizer Vögel wie den selten gewordenen Gartenrotschwanz.
Die italienische Regierung plant, die Gesetze für die Vogeljagd zu lockern. Die Jagdsaison soll um knapp zwei Monate verlängert, die Zahl der jagdbaren Vogelarten von 36 auf 41 erhöht und die Haltung von lebenden Lockvögeln vereinfacht werden. Tritt die Änderung in Kraft, können auch vom Aussterben bedrohte Vögel wie Kampfläufer, Bekassine oder Auerhuhn in Zukunft [...]