In der Schlussabstimmung hat das Parlament letzte Woche eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen. In der Revision ist eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) vorgesehen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom um 18%. Grund dafür sind die stark gesunkenen Marktpreise für Photovoltaik-Module sowie die in der Energieverordnung vorgesehene reguläre jährliche Absenkung der Vergütungen. Neu wird ausserdem der Eigenstromverbrauch der Anlagen nicht mehr vergütet.
Der Fördertopf für grünen Strom ist ausgeschöpft, meldet das Bundesamt für Energie (BFE). Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV (250 Millionen) erreicht ist. Ab 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie [...]