Der Vorstand der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz hat sich für Tempobeschränkungen bei Sommersmog ausgesprochen. Falls die Ozonkonzentration den doppelten Grenzwert erreicht, soll auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gelten. Bei einer Konzentration von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft soll die Tempolimite 80 km/h mit „Ozon“ markiert werden. Dann soll auch ein Verbot gelten für 2-Takt-Motoren und für das Feuern im Freien.