17. März 2010 | Energie | Von

Solarstromvergütung gesenkt

solarzellen1Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom um 18%. Grund dafür sind die stark gesunkenen Marktpreise für Photovoltaik-Module sowie die in der Energieverordnung vorgesehene reguläre jährliche Absenkung der Vergütungen.

Die Marktpreise für Photovoltaikmodule sind im letzten Jahr stark gesunken, teilweise um über 20%. Diese Tatsache resultiert in einer Anpassung der Vergütungssätze um -10%. Zusammen mit der in der Verordnung bereits vorgesehen jährlichen Absenkrate um 8% ergibt sich für 2010 eine Reduktion der Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen um insgesamt 18%.

Neu wird ausserdem der Eigenstromverbrauch der Anlagen nicht mehr vergütet. Bisher wurde bei allen KEV-berechtigten Stromproduktionsanlagen die Brutto-Stromproduktion direkt am Generator gemessen. Nun erfolgt die Messung nach dem Netto-Prinzip am Einspeisepunkt. Das bedeutet, dass der Eigenverbrauch der Energieanlage bereits bei der Messung abgezogen wird.

Bundesamt für Energie

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