30. April 2009 | Politik | Von

2008: Massvoller Gebrauch des Verbandsbeschwerderechts

Die Umweltschutzverbände sind gesetzlich neu verpflichtet, das Bundesamt für Umwelt und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit im Bereich des Verbandsbeschwerderechts zu informieren. Meldepflichtig sind lediglich die Beschwerden, nicht aber Einsprachen. Der WWF hat 2008 elf Beschwerdefälle abschliessen können.
Bemerkenswert ist, dass es 2008 trotz der schlussendlich abgelehnten Initiative des Zürcher Freisinns zur faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts zu keinem namhaften Rückgang der Beschwerdetätigkeit gekommen ist. Die Verbände haben auch unter dem Damoklesschwert der Abstimmung von ihrem Beschwerderecht massvoll, gezielt und äusserst erfolgreich Gebrauch gemacht. Dies wird auch inskünftig der Fall sein.

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