Für Dieselfahrzeuge von konzessionierten Transportunternehmungen, die nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet sind, wird nur noch eine reduzierte Rückerstattung der Mineralölsteuer gewährt. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, um so einen Beitrag zur Reduktion der Russemissionen im öffentlichen Verkehr zu leisten. (sb)
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