StartNewsPolitikKormorane am Bodensee dürfen nicht abgeschossen werden

Kormorane am Bodensee dürfen nicht abgeschossen werden

Im Ermatinger Naturschutzgebiet durften bisher Kormorane, aufgrund einer Spezialbewilligung, abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht hat die Abschüsse nun gestoppt.

Von September bis Februar sind Kormorane in der Schweiz jagdbar, mit Ausnahme der Schutzgebiete. Dort darf erst eingegriffen werden, wenn Gründe gegen den Vogel vorliegen, wie etwa grosse Schäden an Fanggeräten der Berufsfischer oder die Gefährdung geschützter Fische.

Im Ermatinger Becken, ein international bedeutendes Wasservogelreservat am Untersee des Bodensees, werden mit einer Spezialbewilligung Kormorane geschossen. Die Begründung dieser Bewilligung sei die Gefährdung der Äsche durch den Kormoran.

Gegen diese Bewilligung hat BirdLife Schweiz einen Rekurs eingereicht. Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat den Rekurs gutgeheissen und die Abschüsse gestoppt mit der Begründung, dass die geltenden Vorgaben nicht eingehalten wurden. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Vogel die Äschen-Bestände bedrohe.

Vor einigen Jahrzehnten war der Kormoran in Europa beinahe ausgerottet worden. Sein Bestand hat sich mittlerweile erholt. Der grosse Vogel ernährt sich von Fisch, den er durch seine hervorragenden Tauchfähigkeiten fängt.

2 Kommentare

  1. Die starke Zunahme der Kormorane ist vor allem dadurch bedingt, dass sich seit Beginn des 21. Jahrhunderts neu die chinesische Unterart, die Binnengewässer bevorzugt, in der Schweiz als Brutvogel ausbreitet. Die europäische Unterart brütet an Meeresküsten und ist bei uns viel seltener als chinesische.

  2. Es ist unbestrittener Fakt, dass die Fischbrutanstalt Rorschach immer mehr Jungfische nur noch als Futterfisch für den Kormoran produziert. Da wird mit Steuergeldern ein Eindringling gehegt, der immer mehr Berufsfischer zum Aufgeben zwingt. Es lohnt sich, darüber nachzudenken.

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