15. März 2010 | Klima

Strengere Kriterien für Neuwagen

autoSeit 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Sie unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G. Diese Energieettikette muss regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Die Überprüfung und die allfällige Verschärfung der Energieffizienz-Kategorien werden alle zwei Jahre vom UVEK durchgeführt. Die aktuelle Anpassung garantiert wieder, dass jeweils nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die Effizienz-Kategorie A fällt.

Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller angebotenen Neuwagen muss auf der Energieetikette angegeben werden. Bisher lag er bei 204 Gramm CO2 pro Kilometer, neu liegt er bei 188 g/km. Der Bundesrat möchte den Zielwert von 130 g CO2/km bis 2015 in der Schweiz einführen. Dazu hat er eine entsprechende Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur “Volksinitiative für menschenfreundlichere Fahrzeuge” (Offroader-Initiative) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem soll die Energieetikette zur Umweltetikette weiterentwickelt werden, die andere Kategoriengrenzen und Durchschnittswerte enthält.

Bundesamt für Energie

Energieetikette für Personenwagen

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