StartNewsPolitikKeiner handelt, wenn zu viel Pestizid im Wasser ist

Keiner handelt, wenn zu viel Pestizid im Wasser ist

Die Umweltverbände wehren sich gegen die geplante Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Es geht um die Frage, wie viel Pestizide, Medikamente und Industriechemikalien wir in unseren Gewässern tolerieren wollen – und wie wir diese Werte festlegen. Bisher unbeachtet: Ist im Bach zu viel Gift, passiert in den allermeisten Fällen nichts, wie das Beispiel der Pflanzenschutzmittel exemplarisch aufzeigt.

Derzeit wird viel diskutiert um die neuen Grenzwerte für Pestizide (naturschutz.ch berichtete). Der vorgeschlagene Wechsel von politisch zu ökotoxikologisch definierten Grenzwerten macht auf den ersten Blick Sinn, ist aber höchst umstritten. Die massive Erhöhung des Grenzwertes für Glyphosat beispielsweise hat zu reden gegeben. Laut einer Mitteilung der Gewässerschutz-Organisation Aqua Viva fand das grösste Problem im öffentlichen Diskurs bisher noch kein Gehör. Gelangen PSM in zu hoher Konzentration in einen Fluss oder Bach, werden in den meisten Fällen gar keine Massnahmen ergriffen – und das seit Jahren.

80% der Gewässer von Pestiziden überlastet

Die letzte Untersuchungskampagne des Bundes in repräsentativen kleineren Gewässern hat eindrückliche Dimensionen aufgezeigt: 128 verschiedene Pflanzenschutzmittel wurden gefunden, in 80% der Gewässerproben war der Grenzwert von 0.1 μg/l überschritten – bis hin zu einer 400-fachen Belastung. Dazu kommt, dass die Belastungen teilweise über mehrere Monate andauern und in Kombination auftreten, was die toxische Wirkung verstärken kann. Wie sind solche Überschreitungen möglich?

Kaum Strafen für Gesetzesübertritt

An rund 100 Messstellen gehen Bund und Kantone der Gewässerqualität auf den Grund. Doch PSM werden dabei meist nicht erfasst. Bringt ein Landwirt also zu viel PSM aus, ist die Chance, dass dies bemerkt wird, sehr gering. Und selbst wenn der Gesetzesbruch entdeckt wird: Entlang eines Gewässers gibt es viele Nutzer. Dies bedeutet faktisch: Welche Grenzwerte wir ins Gesetz schreiben, ist sekundär – denn Übertretungen sind an der Tagesordnung und werden höchst selten geahndet.

Biobauern machen es vor: Weniger Pestizide!

Die Untersuchung des PSM-Gehalts im Wasser ist aufwändig. Ein engmaschiges Kontrollnetz zur Ahndung von Übertretungen ist daher keine Option. Mittelfristig sieht Aqua Viva nur eine Lösung: Schädliche Stoffe gehören weder ins Wasser noch sonst irgendwohin in der Natur. Sie müssen verboten werden. Hunderte Biobauern beweisen, dass eine pestizidfreie Landwirtschaft möglich ist. Die Absenkung bzw. Deckelung der Maximalwerte in der GSchV bei 0.1 μg/l, wie von Aqua Viva gefordert, wäre ein erster Schritt auf diesem Weg. Eine Anhebung der Werte, egal auf welcher wissenschaftlichen Basis, wäre ein Rückschritt, den wir als Gesellschaft nicht verantworten können.

Der Wechsel von politisch zu ökotoxikologisch definierten Grenzwerten

Bis anhin galt im Gewässerschutz das Vorsorgeprinzip: Potenziell schädliche Pflanzenschutzmittel dürfen nur in einer geringen Konzentration von 0.1 μg/l im Gewässer vorkommen. Nun sollen die Maximalwerte in der Gewässerschutzverordnung „risikobasiert“ und somit nach sogenannt ökotoxikologischen Kriterien bestimmt werden. Dies ist aus Sicht von Aqua Viva dort begrüssenswert, wo die Werte abgesenkt werden. In den meisten Fällen sollen die Werte aber deutlich angehoben werden.

Obwohl ökotoxikologische Werte auf wissenschaftlichen Kriterien beruhen, ist diese Entwicklung höchst beunruhigend. Die Forschung kann bei Weitem noch nicht alle Wirkungen jedes Stoffes auf Menschen, Pflanzen und Tiere beurteilen. Noch gravierender ist die Situation betreffend die sogenannten Cocktaileffekte, also Wirkungen, welche sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Stoffe ergeben. Auch hier ist unser Wissen unzureichend und ihre Berücksichtigung wird in der Verordnung nicht gefordert. Dies obwohl Untersuchungen zeigen, dass Mischtoxizitäten über längere Zeiträume eine verheerende Wirkung auf die Gewässerökologie haben. Auch die Wirkung der Abbauprodukte wird mit der verwendeten Methodik nicht erfasst und in der Verordnungsänderung nicht berücksichtigt. In den letzten Jahren wurden immer wieder Stoffe verboten, weil sich gezeigt hatte, dass sie gesundheitsschädigend sind. Wir sind noch nicht so weit, dass wir uns vom Vorsorgeprinzip verabschieden dürfen!

Forderungen von Aqua Viva für die Revision der GSchV:

  • Liegt der ökotoxikologisch definierte Maximalwert eines PSM unter 0.1 μg/l, so muss er in der GSchV abgesenkt werden.
  • Für alle anderen PSM muss der politisch definierte Maximalwert von 0.1 μg/l getreu dem Vorsorgeprinzip beibehalten werden.

3 Kommentare

  1. Mit wenigen Ausnahmen ist die heutige Vollzugsüberwachung bestenfalls als Alibiübung zu beurteilen.
    Der Einsatz von Pestiziden ist der einzige Bereich, wo man grossflächig Giftstoffe absichtlich in die Umwelt ausbringt. Trotzdem fehlen noch immer die Daten, um Verursacher von Pestizidbelastungen insb. der unter- und oberirdischen Gewässer zu ermitteln. Weil aber weder der Bund, noch die Kantone oder Wasserversorger wissen, welche Pestizide wann, wo und in welchen Mengen eingesetzt werden, ist auch keine gezielte Ueberwachung möglich.

    Wenn die Behörden feststellen, dass ein Gewässer die qualitativen Anforderungen nicht erfüllt, so müsste sie u.a. die Ursachen der Verunreinigung ermitteln und dafür sorgen, dass Massnahmen getroffen werden. Das könnten z.B. Einschränkungen für Pestizide oder der acker- und gemüsebaulichen Produktionsflächen sein.

  2. Zu den Pestiziden sollten auch die biologischen Mittel zählen, wie Pyrethrum oder Kupfer welche im Bio – Anbau oft verwendet werden. Allgemein finde ich den Kommentar aber gut.

  3. Damit auch nicht ‹Eingeweihten› klar wird, um welche Dimensionen es in der neuen GSchVerordnung geht: > Bisher: •Organische Pestizide (Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel): 0,1 µg/l je Einzelstoff. > Neu: •Glyphosat: 360 μg/l (120 μg/l chronisch) = x3600; •Bentazon: 470 μg/l (270 μg/l chron.) = x4700 (wird gewonnen durch Reaktionen mit Phosgen…); •Ethofumesat: 260 μg/l (3,1 μg/l chron.) = x2600 (Bodenherbizid: über die Wurzeln aufgenommen); •Chloridazon 190 μg/l (10 μg/l chron.) = x1900 (Bodenherbizid = über die Wurzeln aufgenommen, also auch von [Bio-]Pflanzen am Bachrand…), etc. etc.

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