16. Februar 2008 | Gewässerschutz | Von

Niederlage für Gegner der Linthsanierung

Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat die Beschwerde gegen das Linthsanierungsprojekt abgewiesen. Der Hochwasserschutz werde entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer gegenüber dem jetzigen Zustand nicht vermindert. Zudem sei im Projekt Linthkanal der Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser vorgesehen. Ob die IG Hochwasserschutz Linth die Beschwerde ans nun ans Bundesgericht weiterzieht, entscheiden die Mitglieder an einer ausserordentlichen Versammlung. (sb)

Mehr zum Thema:

Diskussion

Kommentar senden zum Artikel “Niederlage für Gegner der Linthsanierung”

<