3. Mai 2007 | Gewässerschutz | Von

Neue Schiffs-Dieselmotoren müssen mit Partikelfiltern ausgerüstet werden

Der Bundesrat hat die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und die Verordnung zu den Abgasvorschriften für Schiffsmotoren (SAV) an den aktuellen Stand der Technik und die Entwicklung in der Europäischen Union (EU) angepasst. Zudem müssen neue Dieselmotoren in gewerbsmässig eingesetzten Schiffen in Zukunft obligatorisch mit einem Partikelfilter ausgestattet werden. (sb)

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