13. Januar 2011 | Gebietsschutz | Von

Bedauerlicher Entscheid

autobahn21Das Verwaltungsgericht hat seinen Entscheid zur Zürcher Oberlandautobahn heute Donnerstag, 13.01.2011, bekannt gegeben. Darin werden alle Beschwerden der am Verfahren beteiligten Natur- und Umweltverbände gegen das Ausführungsprojekt zum Bau des Teilstücks Oberuster bis Hinwil-Kreisel Betzholz abgewiesen.

Hauptpunkt der Beschwerde von ZVS/BirdLife Zürich war die vom Bundesrat festgesetzte Abgrenzung der Moorlandschaft. Diese sei vom Bundesrat willkürlich festgesetzt worden. In diesem Punkt war sich das Gericht selber nicht einig. In einem Minderheitsantrag stützt ein Richter die Position der Natur- und Umweltverbände. ZVS/BirdLife Zürich bedauert den Entscheid des Gerichts und wird diesen nun juristisch genau analysieren. Anschliessend wird geprüft, ob das Verfahren ans Bundesgericht weiter gezogen werden soll.

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Diskussion

1 Kommentar zum Artikel “Bedauerlicher Entscheid”
  1. Gibt es diesbezüglich Neuigkeiten? Wird der Entscheid weitergezogen?
    Das Moor darf nicht zerstört werden, wir sollten mit allen demokratischen Mitteln dafür kämpfen …. Initiative? Referendum? ecc?

    Gesendet von Naturschützer | Februar 7, 2011, 10:42 am

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