Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat an seiner Sitzung vom 28. November 2005 den Entscheid zur Lockerung des Wolfsschutzes erneut vertagt. Der Wolf soll vorläufig nicht aus dem Anhang II der ‚streng geschütztené Arten gestrichen werden. Die Schweiz will den Wolf in die Kategorie der “geschützten” Arten (Anhang III) zurückstufen.
Diskussion
Kommentar senden zum Artikel “Schweizer Antrag um Lockerung des Wolfsschutzes erneut verschoben”