StartNewsPolitikFall Grimsel-Staumauer geht vor Bundesgericht

Fall Grimsel-Staumauer geht vor Bundesgericht

Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Bern der Erhöhung der Grimsel-Staumauer zugestimmt hat, ziehen Naturschutzorganisationen den Fall vor Bundesgericht. Der Konflikt um die Wasserkraftnutzung unterhalb des Unteraargletscher geht in die nächste Runde.

«Durch die Erhöhung der Grimsel-Staumauer kann über das Jahr hinweg nicht mehr Energie produziert werden. Sie bedeutet aber den Verlust seltener Lebensräume und einer einzigartigen Berglandschaft. Ein solches Ungleichgewicht in der Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts Bern zugunsten der Wasserkraftnutzung ist inakzeptabel», sagt Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer von Aqua Viva. Mit der Beschwerde beim Bundesgericht wollen Aqua Viva und die Schweizerische Greinastiftung mit Unterstützung des Grimselvereins das Projekt stoppen.

Das Gebiet um den Grimsel-Stausee gehört zum Vorfeld des Unteraargletscher und ist Teil des BLN-Gebiets «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet». Abgesehen vom Stausee, welcher knapp 20 Prozent des Gletscher-Vorfelds bedeckt, ist das Gebiet nahezu unberührt. Es ist geprägt durch seltene Landschaftselemente, grosse Dynamik im Gletschervorfeld und eine enorme Vielfalt an Lebensräumen. In unmittelbarer Nähe des Stausees befindet sich eine geschützte Moorlandschaft von nationaler Bedeutung und einer der ältesten Arvenwälder der Schweiz.

Die von den Kraftwerken Oberhasli (KWO) geplante Erhöhung der Grimselstaumauer um 23 Meter hebt den Seespiegel und flutet wertvolle Moorbiotope sowie teilweise jahrhundertealte Arven. Das bis zu 80 Jahre alte Gletschervorfeld würde komplett zerstört. Solch schwerwiegende Beeinträchtigungen in BLN-Gebieten sind nur zulässig, wenn ein gewichtigeres Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt. Ein solches stellte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in seinem Urteil vom 25. Mai 2019 fest. Das ausgeprägte nationale Interesse an der Nutzung und am Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertige die mit der Erhöhung verbundenen Eingriffe in die Landschaft.

Die Erhöhung der Staumauer beschäftigt Behörden, Gerichte und Naturschutzverbände seit vielen Jahren. Aqua Viva und andere Naturschutzorganisationen legten bereits 2012 Beschwerde gegen das Projekt ein. Ein erster Entscheid des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 bestätigte noch die Position der Naturschutzverbände aufgrund des Moorschutzes, wurde jedoch 2017 vom Bundesgericht revidiert. Da sich beide Instanzen lediglich auf den Moorschutz und nicht auf die Schutzbestimmungen in BLN-Gebieten beziehen, musste das Verwaltungsgericht den Fall nun nochmals behandeln.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte Kommentar eintragen
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein

Newsletter Anmeldung

Erhalten Sie die neusten Jobs und News.

Dank Ihrer Hilfe können wir spannende Artikel aufbereiten, den Veranstaltungskalender pflegen und die Job-Platform betreuen.

TOP-NEWS