StartNewsPolitikEU-Gerichtshof verurteilt Maltas Finkenjagd

EU-Gerichtshof verurteilt Maltas Finkenjagd

Gute Neuigkeiten für den Vogelschutz: Der Finkenfang auf Malta ist nun endgültig verboten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof vergangenen Donnerstag, nach einem über 15-jährigen Rechtsstreit mit Malta. Das Urteil macht Vogelschützern Mut, dass bald auch weitere umstrittene Vogeljadgtechniken ihren legalen Status verlieren könnten.

Der Europäische Gerichtshof hat Malta vergangene Woche wegen der Genehmigung des Vogelfangs verurteilt. Davor erlaubte die maltesische Regierung jahrelang jeden Herbst die Jagd mit Netzen auf sieben Finkenarten – darunter Stieglitze, Kernbeisser und Buchfinken – obwohl dies gegen geltendes EU-Recht verstösst. Die Vogelfänger verkauften die Tiere zu zehntausenden in Käfigen auf dem Heimtiermarkt. Damit ist jetzt Schluss! Vor den EU-Richtern kam keines der von Malta vorgebrachten Argumente durch. Damit bleibt dem Inselstaat nichts anderes übrig, als dem Finkenfang endgültig einen Riegel vorzuschieben.

Es braucht weiterhin Einsatz für die Vögel

Beigetragen zum Erfolg in diesem erbitterten Streit haben BirdLife Malta und das Komitee gegen den Vogelmord. Durch ihre Arbeit konnten sie der EU viele Fakten liefern, die zum Entscheid des EU-Gerichtshos beigetragen haben. Das Komitee gegen den Vogelmord arbeitet seit Jahren der Wilderei von Vögeln entgegen, unter anderem mit Freiwilligen-Camps, die den Wilderern das Handwerk legen. Angesichts des Urteils ruft das Komitee dazu auf, im Oktober und November zur Hochsaison in Malta mit einem Grosseinsatz auch den illegalen Vogelfang zu unterbinden.

Singdrosseln und Goldregenpfeifer brauchen ebenfalls Schutz

Auch der deutsche NABU zeigt sich erfreut über das Urteil und spricht in einer Mitteilung von der Signalwirkung dieses Entscheids – mahnt aber gleichzeitig, dass noch viel zu tun bleibt. NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: «Die EU-Kommission muss neben der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen: den Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den Frühjahrsabschuss von Wachteln. Diese Ausnahmegenehmigungen öffnen der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor und machen eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich. Zudem gibt es immer wieder zahlreiche Fälle, bei denen während der üblichen Jagdsaison im Herbst geschützte Arten illegal geschossen werden. Es gibt also noch viel zu tun.»

Das Urteil des EU-Gerichtshofs können Sie auf der Website vom Komitee gegen den Vogelmord in voller Länge lesen.

1 Kommentar

  1. ES ist gut, dass wenigstens ein Teil der Vögel geschützt wird. Doch es ist auch notwendig, für die restlichen Arten einen Netzfang- bzw. ein Abschussverbot zu verlangen. Ich war vor Jahren auf Malta, diese Insel ist wunderschön, doch als ich die gefangenen Vögel sah, die freie Tiere anlocken sollten, damit sie abgeschossen werden konnten, war es mit der Schönheit vorbei! Es war einfach nur noch traurig! Danke für Ihren Einsatz.

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