Als neues Instrument zur Förderung der Effizienz im Strombereich sieht das Energiegesetz seit 2007 so genannte ,Wettbewerbliche Ausschreibungen” vor. Unterstützt werden damit Programme und Projekte, die möglichst kostengünstig zum sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten beitragen. Die ersten Ausschreibungen finden im März 2010 statt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Stromversorgungsgesetzes hat das Parlament im Jahr 2007 auch eine Revision des Energiegesetzes beschlossen. Mit dieser wurden sowohl die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien als auch ,Wettbewerbliche Ausschreibungen” für Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs eingeführt .
Im März 2010 finden nun die ersten Wettbewerblichen Ausschreibungen statt. Grundlage dafür ist die vom Bundesamt für Energie (BFE) erarbeitete Vollzugsweisung, in der Ziele, Fördergegenstände, Organisation und Anforderungen festgelegt sind. Das Budget für 2010 beträgt 9 Millionen Franken und stammt aus einem Fonds, der durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes (derzeit 0,45 Rappen pro Kilowattstunde) geäufnet wird. Der grösste Teil dieses Fonds fliesst in die Finanzierung der KEV; maximal 5 Prozent davon können für Wettbewerbliche Ausschreibungen eingesetzt werden. Vorgesehen sind drei verschiedene Ausschreibungsverfahren:
Die Auswahl der in den Ausschreibungen eingereichten Vorschläge erfolgt in einem Auktionsverfahren: Den Zuschlag erhalten die Projekte oder Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, das heisst mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde.
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