Im Zusammenhang mit der AKW-Debatte steht die Frage der Ausbaupotenziale an erneuerbarer Energie in der Schweiz im Vordergrund. Es wird nun in einzelnen Medienartikeln suggeriert, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) stelle Anforderungen, die den Bau von Windkraftwerken praktisch verunmöglichen würden. Dies weist die Stiftung in einer Medienmitteilung klar zurück.Aufgrund der deutlich grösser gewordenen aktuellen Anlagentypen von 140-190 m Höhe muss aber eine sorgfältige überkantonale Standortplanung erfolgen. Die Distanzen zu den Schutzgebieten wie auch zu den Wohngebieten sind genügend gross zu halten. Zudem lehnt die SL eine Verspargelung mit Einzelanlagen oder Miniwindpärken klar ab und spricht sich für eine Konzentration der Anlagen im raumplanerischen Sinne zur Schonung der Landschaft aus.
Für mich als Umweltschützer ist die Haltung der Stiftung Landschaftschutz von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet. Wer sich die Webseite der SL anschaut, findet unter dem Punkt Aktionen folgende Titel (Stand 31.1.2011), gekürzt für diese Aufzählung:
Erhalt und Förderung der Terrassenlandschaften der Schweiz
Wasserkanäle
Gesundheitsfördernde Landschaften
Bäumige Strassen
Historische Weidelandschaften mit alten Wegen, Zäunen und Mauern
Selven
Mit Ausnahme von “gesundheitsfördernde Landschaften” handelt es sich bei allen Themen um von Menschen geschaffene künstliche Landschaftsveränderungen. Alle diese Veränderungen haben bei Ihrer Einführung zweifelsohne die bestehende Flora und Fauna massiv beeinflusst und das Landschaftsbild stark verändert.
Mit Blick auf die Opposition der SL gegen die Windkraft stellt sich die Frage, wie SL “gute” von “schlechter” Landschaftsbeeinflussung trennt. Mein Verdacht; ist es alt, dann ist es gut, ist es neu, dann ist es schlecht.
Mit Umweltschutz haben solche Kriterien leider nichts zu tun.