Das Kernkraftwerk Mühleberg erhält vorläufig keine unbefristete Betriebsbewilligung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat ein Gesuch der BKW FMB Energie AG um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung abgelehnt. Voraussetzung für den Betrieb des Kernkraftwerks über das Jahr 2012 hinaus ist ein atomrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem neuen Kernenergiegesetz. (sb)
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