3. März 2009 | Elektrosmog | Von

Schärfere Vorschriften für NIS gefordert

Die aktuell geltende Verordnung zu nicht-ionisierender Strahlung (NIS) wurde am 23. Dezember 1999 erlassen. Seither hat die NIS-Belastung der Schweizer Bevölkerung massiv zugenommen. Wissenschaftlich verdichten sich die Hinweise für Gesundheitsschädigung unterhalb der geltenden Grenzwerte. Magnetfelder sind möglicherweise krebserregend. Es besteht ein erhöhtes Alzheimerrisiko bei Anwohnern in der Nähe von Hochspannungsleitungen. Es gibt Hinweise für ein erhöhtes Hirntumorrisiko bei Langzeitnutzung von Mobiltelefonen. Im Reagenzglas finden sich unter alltäglicher NIS-Exposition bei bestimmten Zelltypen Erbgutveränderungen. 5 % der Bevölkerung ist elektrosensibel. Aus ärztlicher Sicht ist im Umgang mit nichtionisierenden Strahlen dringlich Vorsorge angezeigt. Der vorliegende Revisionsentwurf genügt diesem Anspruch nicht, melden die Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz.

Links zum Beitrag
AEFU

Diskussion

Kommentar senden zum Artikel “Schärfere Vorschriften für NIS gefordert”

Kalendereinträge