29. August 2007 | Elektrosmog | Von

Kinder vor Handyantennen zu schützen, ist nicht erlaubt

Gemeinden dürfen Mobilfunkantennen in der Nähe von Sport- und Kinderspielplätzen nicht grundsätzlich verbieten, um damit die Bevölkerung zusätzlich vor Strahlung zu schützen. Die Solothurner Gemeinde Günsberg SO ist diesbezüglich vor Bundesgericht unterlegen. (sb)

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