StartNewsPolitikCampingplatz nicht mit Vogelschutzgebiet «Fanel» vereinbar

Campingplatz nicht mit Vogelschutzgebiet «Fanel» vereinbar

Der Regierungsrat des Kantons Bern möchte mit dem TCS für den Camping Fanel in der Gemeinde Gampelen neue Nutzungsverträge für 35 Jahre abschliessen. Die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen kommen zum Schluss, dass hier versucht wird die geltende nationale Gesetzgebung zum Schutz der Natur, des Waldes und der Umwelt zu umgehen. Um die Rechtmässigkeit zu überprüfen, haben sie Beschwerde gegen den Beschluss erhoben, meldet Pro Natura.

Ende 2018 laufen die bestehenden Nutzungsverträge des Kantons Bern mit dem TCS für den Campingplatz Fanel am Ostufer des Neuenburgersees ab. Per 31. Dezember 2018 muss der TCS die Bauten und Anlagen entfernen und das Gelände renaturieren. Die Gemeinde Gampelen hatte über ein Dutzend Jahre Zeit, einen geeigneten Alternativstandort zu suchen. Doch die Berner Regierung will neue Nutzungsverträge über den Campingplatz Fanel ab 2019 abschliessen. Aus Sicht der Natur- und Landschaftsschutzorganisationen Pro Natura Bern, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz widersprechen die für 35 Jahre geplanten neuen Verträge der übergeordneten Bundesgesetzgebung zum Schutz der Natur, des Waldes und der Umwelt in vielfacher Weise.

Am stärksten geschütztes Naturgebiet der Schweiz

Der Campingplatz liegt in einem kantonalen Schutzgebiet (seit 1967), einem Auengebiet und randlich einem Flachmoor von nationaler Bedeutung (seit 1994), einem Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (seit 1976), einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (seit 1996), einer Landschaft von nationaler Bedeutung BLN (seit 1983) und einem Wasser- und Zugvogelreservat (seit 1991). Das Gebiet Fanel ist also vielfach geschützt; kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus. Ein Campingplatz ist damit nicht vereinbar.

Der Regierungsrat stützte seinen Beschluss für neue Verträge auf die Annahme, das Bundesrecht gelte nicht für Grundstücke des Kantons, die sich im Finanzvermögen (und nicht im Verwaltungsvermögen) befinden. Diese Rechtsauffassung ist nach Einschätzung der Natur- und Landschaftsorganisationen nicht haltbar. Mit einer solchen Argumentation könnten in der Schweiz Schutzbestimmungen und das übergeordnete Bundesrecht nach Belieben ausgehebelt werden. Es würde genügen, wenn der Bund, Kantone oder Gemeinden Grundstücke dem Finanzvermögen unterstellen würden.

Pro Natura Bern, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz wollen deshalb ermöglichen, dass dieses unverständliche Vorgehen, wie in unserem Rechtsstaat üblich, durch ein unabhängiges Gericht überprüft wird. Sie haben deshalb dieser Tage Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss von Ende August beim Verwaltungsgericht erhoben und sind gespannt, wie dieses das Vorgehen der Regierung beurteilen wird.

2 Kommentare

  1. Das Bild ist irreführend da es diese kleinen Inseln nicht auf der Höhe des Campingplatzes sind, sondern neben dem Broyekanal, links von der Einfahrt aus gesehen.
    Des weiteren besteht der Camping seit 1955 die Schutzbestimmungen wurden 1967 bis 1996 erstellt. dies ist das Gleiche wie wenn Sie ein Haus neben einer Autobahn oder Eisenbahn die seit langem besteht, bauen und sich dann über Lärm beschweren.
    Im übrigen wird die Fauna und Flora vom Camping in keinster Weise gestört. Es laufen freilebende Hasen über den Campingplatz, zahlreiche Frösche quaken fröhlich im und um den Hafen, die Schwänepopulation nimmt astronomische Ausmasse an und viele Vogelarten geniessen die Zweisamkeit mit den Campinggästen.
    Aber vom Schreibtisch aus oder mit einem Kurzbesuch lässt sich dies halt nicht beurteilen. Somit wieder eine weitere Engstirnigkeit von grüner Seite her mit dem Ziel vielen Leuten ihr Kleinod zu verbieten.
    Dass dann vielleicht viele von diesen Leuten mit dem Flieger in den Urlaub fliegen überlegen sie sich wohl nicht. Soviel zum Umweltschutz

    • Vielen Dank Freund Camping für den Hinweis wegen dem Bild.

      Ich bin mir sicher, dass die Naturschutzverbände Pro Natura Bern, BirdLife und WWF Schweiz ihre Vertreter vor Ort haben. Mehr Auskünfte können Dr. Jan Ryser, Geschäftsführer Pro Natura Bern, Tel. 031 352 66 00 oder Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36 geben.

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