StartNewsPolitikBundesamt für Raumentwicklung übergeht Umweltschutzorganisationen

Bundesamt für Raumentwicklung übergeht Umweltschutzorganisationen

Das vom Bundesrat verabschiedete Objektblatt zum Wasserflugplatz Wangen (Kanton Zürich) beinhaltet laut Umweltschutzorganisationen naturschutzfachliche Mängel. Ihre Stellungnahme wurde bis heute vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) nicht öffentlich behandelt.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum «Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)» haben Aqua Viva und weitere Umweltorganisationen im Mai 2018 eine Stellungnahme zum «Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen» eingereicht. Darin kritisieren die Umweltschutzorganisationen die Festsetzung der jährlich zulässigen Flugbewegungen auf 1500. Das ist mehr als 300 Prozent der aktuellen Nutzung. Durch die zusätzliche Fluglärmbelastung sehen sie die Ziele der angrenzenden Naturschutzgebiete «Züricher Obersee», Flachmoor «Nuoler Ried» und Aue «Aahorn» in Gefahr. Auch die Wohn- und Naherholungsgebiete im Umfeld des Wasserflugplatzes seien betroffen, berichtet Aqua Viva.

Stellungnahme ignoriert

Im Gegensatz zu den Stellungnahmen anderer Parteien wurde die der Umweltschutzorganisationen nicht öffentlich behandelt. Sie ist auch nicht in den Prüfungsbericht aufgenommen worden. Die Stimmen ihrer rund 400’000 Mitglieder bleiben somit ungehört. Warum ist bis heute unklar. Auf Nachfrage von Aqua Viva schreibt das ARE im Mai 2019, dass andere Mitwirkende die Eingaben der Umweltschutzorganisationen bereits vorgebracht hätten und diese somit im Verfahren beachtet wurden. «Die Nichtberücksichtigung der Stellungnahme ist ein gravierender Verfahrensfehler. Ausserdem beeinträchtigt die von uns beanstandete Erhöhung der zulässigen Flugbewegungen wertvolle Lebensräume im Umfeld des Wasserflugplatzes» erklärt Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer von Aqua Viva.

Gefahr für Naturschutzgebiete

Die an den Wasserflugplatz angrenzenden Naturschutzgebiete sind wichtige Überwinterungsgebiete, Rast- und Brutplätze für geschützte Vogelarten. Beispielsweise für den Grossen Brachvogel, den Kiebitz oder den Wachtelkönig. Studien belegen, dass Vögel empfindlich auf Verkehrslärm reagieren und entsprechende Lebensräume meiden. Ab einem Mittelungspegel von über 55 dB(A) steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Arten tagsüber Fressfeinden zum Opfer fallen. Bereits heute ist die Lebensraumfunktion der Schutzgebiete durch den Fluglärm beeinträchtigt. Die Zunahme der Flugbewegungen wird die Problematik weiter verschärfen.

Das Flugfeld bei Wangen ist der einzige Wasserflugplatz der Schweiz und dient insbesondere Sport-und Freizeitflügen. Eine Erhöhung der zulässigen Flugbewegung für Hobbyflüge scheint auch vor den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels fraglich.

Die Stellungnahme der Naturschutzorganisationen finden Sie hier.

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