Der Einsatz von Chemikalien auf der Piste des Lauberhornrennens hat doch noch ein juristisches Nachspiel: Eine Privatperson hat gegen die Veranstalter eine Strafanzeige eingereicht. Die Berner Oberländer Justizbehörde wird nun zu prüfen haben, ob mit der Verwendung der Chemikalien strafbare Handlungen im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen begangen wurden. (sb)
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