StartNewsPolitikAb 2017 gilt das neue Waldgesetz

Ab 2017 gilt das neue Waldgesetz

Der Wald soll in Zukunft besser vor Schadorganismen geschützt und für die Herausforderungen des Klimawandels gewappnet werden. Mit dem revidierten Waldgesetz und der angepassten Waldverordnung soll das Ziel erreicht werden. Ab 1. Januar 2017 wird das Gesetz in Kraft gesetzt.

Die Bundesversammlung beschloss im März 2016 Ergänzungen des Waldgesetzes. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen, wie beispielsweise dem Laubholzbockkäfer, zu schützen und ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen. Mit dem neuen Gesetz kann deshalb auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden ergriffen werden.

Ausserdem soll die Arbeitssicherheit bei der Holzernte gestärkt werden. An der Holzernte beteiligte Mitarbeiter müssen einen vom Bund anerkannten Kurs von mindestens zehn Tagen zur Sensibilisierung über die Gefahren von forstlichen Arbeiten besucht haben. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Einheimisches Holz soll mehr genutzt werden. Im revidierten Gesetz verpflichtet sich der Bund den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.

Der Bundesrat hat die Änderungen der Waldverordnung am 17. August 2016 beschlossen. Diese Anpassungen, sowie das revidierte Waldgesetz, werden per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt, heisst es in ihrer der Mitteilung.

1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Beinhalten die Neuen Richtlinien auch, dass Wald für Windanlagen darf gerodet werden, oder ist dieses Ansinnen verworfen worden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Freundloche Grüsse

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